Amt Bornhöved
 

Auszug - Beauftragung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse, Entschädigung nichtunfallbedingter Gesundheitsschäden  

9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende trägt vor, dass nach der Änderung des Brandschutzgesetzes zum 01.01.2015 nunmehr die Möglichkeit besteht, nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden von Feuerwehrangehörigen, die im Rahmen des Feuerwehrdienstes entstanden sind oder sich verschlimmert haben, zu entschädigen.

 

Erfasst werden solche Fälle, die nicht ursächlich, sondern nur anlässlich des Feuerwehrdienstes eintreten und nicht den Kausalitätsansprüchen eines Arbeitsunfalls nach den einschlägigen Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechen.

 

Hierfür wurde ein gesonderter Fonds, basierend auf einer einwohnerbezogenen Pro-Kopf-Umlage (0,02508041 EUR pro Einwohner) der teilnehmenden Gemeinden und Städte eingerichtet.

 

Für die Teilnahme ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für die Gemeinde Stocksee entsprechend der Einwohnerzahl auf ca. 10,00 EUR im Jahr.

 

Nach kurzer Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:


Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung der Hanseatischen-Feuerwehr-Unfallkasse Nord zur Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beauftragung zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0