Tagesordnung - 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 27.11.2014 | 06GV/14/014 | |||||
Ö 3 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 4 | Berichte aus den Ausschüssen | ||||||
Ö 5 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 6 | Erlass einer IX. Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Stocksee vom 14.07.1997 | ||||||
Ö 7 | Bericht über die der Gemeinde zugeflossenen Zuwendungen 2013 und 2014 | ||||||
Ö 8 | Finanzbericht IV. Quartal 2014 inkl. über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | ||||||
Ö 9 | Beschluss zur Ersatzpflanzung für eine Roteiche am Ehrenmal | ||||||
Ö 10 | 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stocksee für das Gebiet "Gut Stockseehof, westlich der Dorfstraße (L68), südlich des Waldweges sowie nördlich und südlich der K 57" | ||||||
Ö 11 | Grundsatzbeschluss zur Beibehaltung der in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I ausgewiesenen Windenergieeignungsfläche "306" für das Gebiet "südlich des Staatsforstes Karkhob/K 57, westlich Tannenkate, nördlich der Gemeinde Damsdorf und östlich der Gemeinde Schmalensee" aufgrund der Entscheidung des OVG S-H v. 20.01.15 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung im Regionalplan sowie teilweise Aufhebung der Beschlüsse der GV vom ............. | ||||||
18.02.2015 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee | |||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Unter entsprechender Abänderung der Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 25.10.2011 und vom 21.06.2012 fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:
1. Die Gemeinde Stocksee bekennt sich erneut zu den Zielen des Naturparks Holsteinische Schweiz. Die Gemeinde Stocksee möchte die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente der Bauleitplanung nutzen, eine Windenergienutzung im Gemeindegebiet aktiv zu steuern und nicht sich selbst zu überlassen. Dies soll vor allem im Hinblick auf eine Vereinbarkeit mit den Zielen des Naturparks, Erhalt des Landschaftsbildes, und dem Schutz des näheren Wohnumfelds von Stocksee geschehen.
2. Hierfür soll das begonnene Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stocksee so fortgeführt werden, dass die Konzentrationswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eintritt. Das begonnene Bebauungsplanverfahren soll bis zum Abschluss des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans ruhen.
3. Nach dem Willen der Gemeinde soll die Windenergienutzung in dem Bereich konzentriert werden, der in dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Stocksee bereits dafür vorgesehen ist (Ortsgrenze zu Damsdorf und Schmalensee). Weitere Flächen sollen nicht vorgesehen werden.
4. Soweit dies mit Belangen des Naturschutzes und des Landschaftsbildes vereinbar ist und die im Gebiet der Gemeinde Stocksee entstehende Anzahl von Windkraftanlagen hierdurch auf zwei begrenzt werden kann, soll auch eine Gesamthöhe der Windkraftanlagen von mehr als 150 m (bis 193,5 m) zugelassen werden.
5. Der Bürgermeister und die Amtsverwaltung werden beauftragt, mit DWAG als maßgeblichem Investor einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten, der die hier gefassten Beschlüsse fördert und die Kosten der für die Konzentrationswirkung erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans DWAG trägt. Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 12 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
Ö 13 | Verschiedenes | ||||||
N 14 | Personalangelegenheiten (nichtöffentlich) | ||||||
N 15 | Personalangelegenheiten (nichtöffentlich) | ||||||
N 16 | Personalangelegenheiten (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 17 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||