Tagesordnung - 8. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 13.11.2014 | 10BauA/14/017 | |||||
Ö 4 | Ausführungen von Beschlüssen | ||||||
Ö 5 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 6 | Einwohnerfragezeit (Teil 1) | ||||||
Ö 7 | Widmung der unbefahrbaren Wohnwege vor den Reihenhauszeilen im Farnstieg und Ginsterstieg | ||||||
12.02.2015 - Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Es wird beschlossen, die in dem nachfolgenden Lageplan eingezeichneten Teilflächen des Ginsterstieges, die nördlich zum Farnstieg und südlich zum Irisstieg gelegen, aus den Flurstücken 270/1, 260/1 und 240/1 der Flur 3;
sowie
die Teilflächen des Farnstieges, die nördlich zur Erfurter Straße gelegen, aus den Flurstücken 299/7, 299/5, 299/4 und 307 der Flur 3;
als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 4 Buchstabe b des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für die Öffentlichkeit zu widmen (siehe anliegenden Lageplan).
Die Widmung wird auf den Benutzerkreis „Fußgänger“ beschränkt.
2. Die Widmung ist gemäß § 6 Abs. 2 des StrWG öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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26.02.2015 - Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp | |||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1.Es wird beschlossen, die in dem nachfolgenden Lageplan eingezeichneten Teilflächen des Ginsterstieges, die nördlich zum Farnstieg und südlich zum Irisstieg gelegen, aus den Flurstücken 270/1, 260/1 und 240/1 der Flur 3;
sowie
die Teilflächen des Farnstieges, die nördlich zur Erfurter Straße gelegen, aus den Flurstücken 299/7, 299/5, 299/4 und 307 der Flur 3;
als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 4 Buchstabe b des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für die Öffentlichkeit zu widmen (siehe anliegenden Lageplan).
Die Widmung wird auf den Benutzerkreis „Fußgänger“ beschränkt.
2.Die Widmung ist gemäß § 6 Abs. 2 des StrWG öffentlich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnisdafür: 15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0
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Ö 8 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet nördlich des Michael-Ende-Weges, östlich des Astrid-Lindgren-Weges, südlich des Spielplatzes und westlich der Waldfläche (Änderung in Einzelhausbebauung) | ||||||
Ö 9 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet an der Gablonzer Straße (Standort der Einzelhandelsmärkte) nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße, südlich der Ricklinger Straße und östlich der Gablonzer Straße | ||||||
Ö 10 | Beauftragung eines Ingenieurbüros mit der Planung von Erschließungsmaßnahmen im Bereich der vormals geplanten Seniorenwohnanlage östlich des Astrid-Lindgren-Weges, nördlich des Michael-Ende-Weges | ||||||
Ö 11 | Abstimmung der Bauleitplanung mit der Gemeinde Bornhöved aufgrund der gemeinsamen Einstufung der Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp als Unterzentrum | ||||||
Ö 12 | Bau eines Radweges von der K52 entlang der Segeberger Straße bis zur Hermannstädter Straße | ||||||
Ö 13 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||
Ö 14 | Einwohnerfragezeit (Teil 2) | ||||||
N 15 | Bauvorhaben privater Art (nichtöffentlich) | ||||||
N 16 | Berichte (nichtöffentlich) | ||||||
Ö 17 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||