Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet an der Gablonzer Straße (Standort der Einzelhandelsmärkte) nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße, südlich der Ricklinger Straße und östlich der Gablonzer Straße
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende schildert den Sachverhalt. Seit der Textilfachmarkt seinen Standort aufgegeben hat, hat die Suche nach einem neuen Verbrauchermarkt ergeben, dass sich zwischenzeitlich die Anforderungen an die Verkaufsflächen geändert haben und kaum noch Interesse besteht an Verkaufsflächen unter 600 qm.
Deshalb soll die zulässige Verkaufsfläche für die zwei zulässigen Fachmärkte von 1000 qm auf max. 1200 qm erhöht werden.
Beschluss:
Der vorliegende Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet südlich Ricklinger Straße, östlich Gablonzer Straße, nördlich Celsiusstraße, westlich Hermannstädter Straße sowie die Begründung werden genehmigt und für die nächsten Verfahrensschritte (Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 13 a i.V.m. 3 (2) BauGB und TÖB-Beteiligung gemäß §§ 13 a i.V.m. 4(2) BauGB) freigegeben.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0