Auszug - Widmung der unbefahrbaren Wohnwege vor den Reihenhauszeilen im Farnstieg und Ginsterstieg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die allen Ausschussmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage wird durch den Ausschussvorsitzenden verlesen. Herr Block erläutert, dass der Weg vom Irisstieg in Richtung Kurlandstraße noch nicht gewidmet werden kann, da er sich in Privateigentum befindet.
Nach einer Erläuterung des Zwecks der Widmung durch den Ausschussvorsitzenden wird dem Beschlussvorschlag einvernehmlich zugestimmt.
Beschluss:
1. Es wird beschlossen, die in dem nachfolgenden Lageplan eingezeichneten Teilflächen des Ginsterstieges, die nördlich zum Farnstieg und südlich zum Irisstieg gelegen, aus den Flurstücken 270/1, 260/1 und 240/1 der Flur 3;
sowie
die Teilflächen des Farnstieges, die nördlich zur Erfurter Straße gelegen, aus den Flurstücken 299/7, 299/5, 299/4 und 307 der Flur 3;
als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 4 Buchstabe b des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für die Öffentlichkeit zu widmen (siehe anliegenden Lageplan).
Die Widmung wird auf den Benutzerkreis „Fußgänger“ beschränkt.
2. Die Widmung ist gemäß § 6 Abs. 2 des StrWG öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0