Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 4. Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved  

Bezeichnung: 4. Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved
Gremium: Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved
Datum: Mi, 18.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:51 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 25.03.2014  
09FinA/14/007  
     
   
Ö 3  
Mitteilungen      
Ö 4  
Anfragen der Mitglieder der Schulverbandsversammlung      
Ö 5  
Einwohnerfragezeit      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Einrichtungen des Schulverbandes Sventana Bornhöved      
    03.06.2014 - Bauausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved
    Ö 12 - geändert beschlossen
   

Der Bauausschuss empfiehlt der Schulverbandsversammlung, die Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Einrichtung des Schulverbandes Sventana Bornhöved zum 01.07.2014 noch nicht zu beschließen und an den Bauausschuss zurückzuweisen.

Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Frau Scheel bedankt sich bei Frau Kech für die Vorbereitung.

   
    18.06.2014 - Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt, folgende Gebührenhöhe in der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Einrichtungen des Schulverbandes Sventana Bornhöved festzusetzen:

 

1. OGS-Gebäude

a) Aula ohne Küchennutzung = 24,00 EUR/Stunde

b) Aula mit Küchennutzung = 25,00 EUR/Stunde  + 40,00 EUR (Ausstattung)

c) Funktionsraum ohne Küchennutzung = 10,00 EUR/Stunde

 

2. Sonstige Schulräume außerhalb des OGS-Gebäudes und der Sporteinrichtungen
(Turn- und Sporthalle)
je Raum = 15,00 EUR/Stunde

 

3. Turnhalle =  entspricht dem Stundensatz 4 b)

 

4. Sporthalle

a) gesamte Halle (3 Felder) = Stundensatz wird nach erneuter

      Kalkulation gerundet vorgeschlagen

b) Nutzung 1 Feld = 1/3 des Stundensatzes 4 a)

c) Nutzung 2 Felder = 2/3 des Stundensatzes 4 a)

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1

 

Hinweis der Verwaltung

Die Problematik der Fälligkeit von Gebühren (§ 6 Abs. 2 Satzungsentwurf) bei Dauernutzungen wurde in der Sitzung in Zusammenhang mit den Hallenbelegungsplänen erwähnt, ist im weiteren Sitzungsverlauf aber untergegangen. Es wird angeregt, spätestens beim Satzungsbeschluss zu entscheiden, ob bei Dauernutzungen eine abweichende Fälligkeit geregelt werden soll.

z. B. § 6 Abs. 2

(2) Die Nutzungsgebühren werden mit Erteilung der Nutzungsgenehmigung fällig und sind innerhalb einer Woche zu zahlen. Bei der Genehmigung von Dauernutzungen (z. B. regelmäßiges Sporttraining) sind die Nutzungsgebühren jeweils zum 1. des Monats zu zahlen, für den die Genehmigung erteilt wurde.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stundensätze (13 KB)      
Ö 7  
Finanzbericht I. Quartal 2014 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen      
Ö 8  
I. Nachtragshaushaltssatzung 2014      
Ö 9  
IX. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved      
Ö 10  
Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses      
N 11     Anfragen und Mitteilungen (nichtöffentlich)      
N 12     Vergabeangelegenheit  (nichtöffentlich)      
N 13     Personalangelegenheiten  (nichtöffentlich)      
N 14     Personalangelegenheiten  (nichtöffentlich)      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse