1. Die Gemeindevertretung beschließt einen Ausbau des Drosselweges entsprechend dem vorliegenden Bauprogramm.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Aufträge für die Straßenbaumaßnahmen an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Anpassungen des Bauprogrammes vorzunehmen, wenn diese zweckmäßigerweise im Rahmen der Baumaßnahme notwendig werden.
In diesem Fall ist dem Bauausschuss zu berichten.
4. Bei dem Produktsachkonto 541000.0902019 (Ausbau Drosselweg) sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 135.000 Euro in den Haushaltsplan 2014 aufzunehmen und der Kreditbedarf unter Berücksichtigung der zusätzlichen Einzahlungen bei den Ausbaubeiträgen entsprechend anzupassen.