Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved  

Bezeichnung: 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 18.09.2014  
02GV/14/011  
     
   
Ö 3  
Enthält Anlagen
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 4  
Anfragen und Anträge der Mitglieder      
Ö 5  
Einwohnerfragezeit (Teil 1)      
Ö 6  
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers      
Ö 7  
Beratung und Beschlussempfehlung zum jährlichen Zuschuss 2014 an die VHS      
Ö 8  
Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 04.11.2008      
Ö 9  
Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980      
Ö 10  
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bornhöved      
Ö 11  
Mitgliedschaft im Verein Mönchsweg e.V.      
Ö 12  
Beschaffung von Verkehrszählgeräten      
Ö 13  
Beschaffung von Schildern für die Ortseingänge      
Ö 14  
Beschluss über die Klärschlammabfuhr bis zur Inbetriebnahme der Klärschlammvererdungsanlage      
Ö 15  
Finanzbericht III. Quartal 2014 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen      
Ö 16  
Personalangelegenheiten: Beratung über die Personalbemessung des Bauhofes, des Klärwerkes und des Wasserwerkes      
Ö 17  
Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015      
    11.12.2014 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Bestandteilen nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1. im Ergebnisplan mit EUR

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf              5.341.000

 (*ohne interne Leistungsbeziehungen)

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf              6.067.700

 (*ohne interne Leistungsbeziehungen)

 einem Jahresüberschuss von              0

 einem Jahresfehlbetrag von              726.700

 

2. im Finanzplan mit

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              5.297.900

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              5.484.000

 

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              4.555.200

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf              4.767.500

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 3.661.800 EUR

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   0  EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf   0  EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   9,76  Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 370 %

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 %

2. Gewerbesteuer 370 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, wird auf 2.500 EUR erhöht.

 

§ 5

 

(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.

 

(2) Abweichend von Absatz 1 werden die Erträge und Aufwendungen der nachstehend

 aufgeführten Teilpläne (= Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden:

 

 a) Gemeindeorgane (111000), Beiräte (111010)  und Allgemeine Verwaltung (111020)

 b) Liegenschaftsverwaltung (111080) und Gemeindehaus „Altes Amt“ (573010)

 c) Grundschulen (211000Kombinierte Grund- und Hauptschulen (213000), Regional-

  schule (216200), Gymnasien, Kollegs (21700) Gemeinschaftsschulen  (2182000),               Offene Ganztagsschule (218250), Förderschulen (221000), Schülerbeförderung               (241000) und sonstige schulische Aufgaben (243000)

 d) Heimatmuseum „De ole Rökerkaat“ (252000), Volkshochschule (271000),

  Fahrbücherei (272000), Heimat- und sonstige Kulturpflege (281000) und Förderung               der Wohlfahrtspflege (331000)

 e) Förderung des Sports (421000), Eigene Sportstätten (424010) und Freibad am See               (424020)

 f) Gemeindestraßen und - wege (541010), Straßenbeleuchtung (541010),  Straßenreinigung/Winterdienst (545000), Öffentliches Grün (551000), Kinderspiel              plätze (551010) und Wasserläufe (552000)

 

(3) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes

 (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 der GemHVO-Doppik) zu einem Budget verbunden.

 

(4) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit

 Ausnahme der Personalaufwendungen (Kontengruppe 50), der Verfügungsmittel, der

 internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu

 Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemHVO-Doppik

 gegenseitig deckungsfähig. Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 50) eines

 Budgets sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.

 

(5) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines

 Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik gegenseitig deckungsfähig

 

(6) Gewerbesteuermehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die

 Ansätze für die Gewerbesteuerumlage mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen

 (§ 21 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

 

(7) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur

 unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO-Doppik übertragen werden.

 

(8) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des

 § 22 Absatz 2 GemHVO-Doppik ist zu beachten.

Abstimmungsergebnis dafür:  15 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0

Ö 18  
Einwohnerfragezeit (Teil 2)      
N 19     Feststellung der zu ehrenden Personen auf dem Neujahrsempfang (nichtöffentlich)      
N 20     Auftragsvergabe (nichtöffentlich)      
N 21     Vergabeangelegenheit (nichtöffentlich)      
N 22     Vergabeangelegenheit (nichtöffentlich)      
N 23     Vergabeangelegenheit (nichtöffentlich)      
N 24     Grundstücksangelegenheit (nichtöffentlich)      
Ö 25  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse