Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 04.11.2008  

7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde im Folgejahr Fehlbetragszuweisungen beantragen wird, sind lt. Finanzausschussvorsitzendem Herrn Dr. Albertsen Voraussetzungen zu schaffen, diese zu erhalten bzw. eigene Einsparungen vorzunehmen und Mehreinnahmen zu generieren.

 

Dem Erlass des Innenministeriums zur Haushaltskonsolidierung folgend soll die Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf 12 v. H. der Bruttokasse erhöht werden, was zu einer voraussichtlichen Erhöhung der Vergnügungssteuererträge um ca. 3.500 EUR jährlich -von 38.000 EUR auf 41.500 EUR- führt.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und

Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) in der zur Sitzung vorliegenden Form.


Abstimmungsergebnis dafür:  15 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1