Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980  

7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Lt. Bericht des Finanzausschussvorsitzenden ist aufgrund der derzeitigen Plandaten eine Anpassung der Zusatzgebühr von derzeit 1,10 € auf 1,25 €/cbm erforderlich, um Kosten-

deckung zu erzielen.

Er verdeutlicht, dass dieser Preis im Landes- und Bundesvergleich dennoch kostengünstig ausfällt.

 

Der Gebührenbemessung soll künftig ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren gem. § 6 (2) KAG zugrunde liegen.


Beschluss:

 

Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2015 bis 2017 auf 1,25 € je cbm festzusetzen.

 

Der Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gemäß dem zur

Sitzung vorliegenden Entwurf beschlossen.


Abstimmungsergebnis dafür:  16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0