Auszug - Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Lt. Bericht des Finanzausschussvorsitzenden ist aufgrund der derzeitigen Plandaten eine Anpassung der Zusatzgebühr von derzeit 1,10 € auf 1,25 €/cbm erforderlich, um Kosten-
deckung zu erzielen.
Er verdeutlicht, dass dieser Preis im Landes- und Bundesvergleich dennoch kostengünstig ausfällt.
Der Gebührenbemessung soll künftig ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren gem. § 6 (2) KAG zugrunde liegen.
Beschluss:
Die Zusatzgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2015 bis 2017 auf 1,25 € je cbm festzusetzen.
Der Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980 (Wassergebührensatzung) wird gemäß dem zur
Sitzung vorliegenden Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0