11.12.2014 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die III. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und
Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) in der zur Sitzung vorliegenden Form.