Tagesordnung - Fällt aus!!! - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Stocksee
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 13.11.2019 | 06FinA/19/015 | |||||
Ö 4 | Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 5 | Jahresabschluss 2015 | VO/2019/261/06GV | |||||
Ö 6 | Jahresabschluss 2016 | VO/2020/036/06GV | |||||
Ö 7 | Jahresabschluss 2017 | VO/2020/096/06GV | |||||
Ö 8 | Jahresabschluss 2018 | VO/2020/097/06GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: a) Die Gemeindevertretung beschließt den vom Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen und Feststellungen, die sich im Zuge einer Belegprüfung ergeben, sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt die Zuführung des Jahresüberschusses in die Ergebnisrücklage, sowie den übersteigenden Anteil in die Allgemeine Rücklage.
|
|||||||
17.08.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee | |||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: a) Die Gemeindevertretung beschließt den vom Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Form. Auf der Seite 1 im Anhang ist das Wort Gönnebek durch Stocksee zu ersetzen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt die Zuführung des Jahresüberschusses in die Ergebnisrücklage, sowie den übersteigenden Anteil in die Allgemeine Rücklage. Abstimmungsergebnis dafür:3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
|
|||||||
11.01.2022 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: a) Die Gemeindevertretung beschließt den vom Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen und Feststellungen, die sich im Zuge einer Belegprüfung ergeben, sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt die Zuführung des Jahresüberschusses in die Ergebnisrücklage, sowie den übersteigenden Anteil in die Allgemeine Rücklage. Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
|
|||||||
Ö 9 | Finanzbericht IV. Quartal 2019 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2020/058/06GV | |||||
Ö 10 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 11 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||
N 12 | Ankauf eines Grundstücks in der Straße Hohedorskamp | ||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||