Tagesordnung - 15. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.06.12 | ||||||
Ö 3 | Berichtigung der Niederschrift über die Sitzung vom 16.04.2012 hier: Teilnehmerliste | ||||||
Ö 4 | Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben | ||||||
Ö 5 | Bericht zur Haushaltslage | ||||||
Ö 6 | Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung | ||||||
30.10.2012 - Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird zum 01.01.2013 von 320 % auf 360 % erhöht. 2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird zum 01.01.2013 von 320 % auf 380 % erhöht. 3. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird zum 01.01.2013 von 350 % auf 360 % erhöht. 4. Die allgemeine Hundesteuer wird auf einheitlich 110 Euro//Hund erhöht. Die Hundesteuer für gefährliche Hunde wird nicht verändert (entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung soll vorgenommen werden). 5. Die Regelungen (Vergünstigungen) für Eckgrundstücke in der Erschließungsbeitrags- satzung werden gestrichen (entsprechende Änderung der Erschließungsbeitragssatzung soll vorgenommen werden). 6. Die Regelungen (Vergünstigungen) für Eckgrundstücke in der Ausbaubeitragssatzung werden gestrichen (entsprechende Änderung der Straßenbaubeitragssatzung soll vorgenommen werden). 7. Der Anliegeranteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau von Anliegerstraßen wird auf 85 % festgesetzt (entsprechende Änderung der Straßenbaubeitragssatzung soll vorgenommen werden). 8. Die Spielgerätesteuer wird auf 9,5 % der Bruttokasse erhöht (entsprechende Änderung der Spielgerätesteuersatzung soll vorgenommen werden).
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13.12.2012 - Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved | |||||||
Ö 11 - zur Kenntnis genommen | |||||||
Ö 6.1 | Vorbereitung Haushalt 2013 | ||||||
Ö 7 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||
N 8 | Angelegenheiten der Wasserversorgung (nichtöffentlich) | ||||||