Auszug - Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wird auf Nachfrage von Herrn von der Stein mitgeteilt, dass die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zum Ausgleich von Fehlbeträgen nicht erhöht wurden (nach § 16 B Finanzausgleichsgesetz von 2012 bis 2012 = jährl. 15 Mio. Euro bei mindestens 80.000 € je Einzelfall Fehlbetrag).
Ergänzend wird vom Vorsitzenden vorgetragen, dass nicht auf einen ausgewiesenen Fehlbetrag Zuweisungen erfolgen würden, sondern auf einen rechnerischen Fehlbetrag (Kürzung um zumutbare nicht realisierte Ertragsverbesserungen).
Zu den einzelnen angesprochenen Konsolidierungsmöglichkeiten entwickelt sich eine intensive Beratung mit folgenden Ergebnissen:
a) Realsteuern
Nach ausführlicher Beratung setzt sich die Meinung durch, dass erneuter Handlungsbedarf besteht, auch wenn bereits im laufenden Jahr eine erhebliche Hebesatzerhöhung vorgenommen wurde, um den Unterschied zu den Sätzen einer Fehlbetragszuweisung weiter zu verringern.
Es wird vorgeschlagen, die Hebesätze bei den Grundsteuern um die Hälfte des Unterschiedsbetrages zur Fehlbetragszuweisung zu erhöhen (Grundsteuer A: Unterschied 40 Prozentpunkte, Erhöhungsbetrag = 20 Prozentpunkte / Grundsteuer B: Unterschiedsbetrag = 60 Prozentpunkte, Erhöhungsbetrag = 30 Prozentpunkte) und den Hebesatz der Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte zu erhöhen.
Anschließend wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird zum 01.01.2013 von 320 % auf 340 % erhöht.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird zum 01.01.2013 von 320 % auf 350 % erhöht.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird zum 01.01.2012 von 350 % auf 360 % erhöht.
Abstimmungsergebnis: dafür: 6 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0
b) Hundesteuer
Hierzu erfolgt eine ausführliche Aussprache, in der auch der Sinn einer Hundesteuer (nicht nur Einnahmeerzielung sondern auch Steuerungsfunktion) und die sozialen Komponenten einer Hundehaltung angesprochen werden. Nach der Anregung die Hundesteuer für alle Hunde um jeweils 10 €/Jahr zu erhöhen und den Auftrag an die Verwaltung dem Ausschuss die Entwicklung der Zahl der angemeldeten Hunde mitzuteilen, wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Die Hundesteuer wird nicht erhöht. Es gelten weiterhin die bisher festgelegten Beträge.
Abstimmungsergebnis: dafür: 4 dagegen: 3 Stimmenthaltung: 0
Hinweis der Verwaltung:
Von 2008 bis 2012 hat sich die Zahl der angemeldeten Hunde wie folgt entwickelt:
31.12.2008 = 288
31.12.2009 = 305
31.12.2010 = 312
31.12.2011 = 309
31.12.2012 = 307 (voraussichtlich)
c) Zweitwohnungssteuer
In der Aussprache werden unterschiedliche Meinungen über die Höhe von möglichen Steuererträgen ausgetauscht. Zum Einen wird vermutet, dass der Aufwand zur Steuererhebung die Erträge wieder aufzehrt und zum Anderen wird vermutet, dass insbesondere in der Ferienwohnung-Siedlung beim See viele Zweitwohnsitze vorhanden sein müssten. Es setzt sich die Meinung durch, dass vor Einführung einer Zweitwohnungssteuer die vorhandenen Nebenwohnsitze dahingehend überprüft werden sollten, ob es sich dabei nicht um Hauptwohnsitze handelt, und wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Vorerst wird keine Zweitwohnungssteuer eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Nebenwohnsitzinhaber/innen darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde erwägt eine Zweitwohnungssteuer einzuführen und um Auskunft zu dem angemeldeten Nebenwohnsitz (weiterhin Nebenwohnsitz oder Hauptwohnsitz) zu bitten (ggf. Berichtigung des Melderegisters).
Abstimmungsergebnis: dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
d) Erschließungs- und Ausbaubeiträge
Hierzu erfolgt der Hinweis zur Beitragspflicht bei Eckgrundstücken, dass bereits eine fußmäßige Erschließung eine Beitragspflicht auslöst. Anschließend entwickelt sich eine ausführliche Diskussion über die mögliche Erschließungs- bzw. Ausbaumaßnahme „Eichengrund“ und evtl. davon betroffene Eckgrundstücke.
Weiter erfolgt der Vorschlag die bestehenden Satzungen vorerst nicht zu verändern und zu versuchen, überhaupt einmal eine beitragspflichtige Straßenbaumaßnahme durchzuführen und es wird über folgenden Antrag abgestimmt.
Die bestehende Erschließungsbeitragssatzung und Straßenbaubeitragssatzung werden nicht verändert.
Abstimmungsergebnis: dafür: 6 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0
e) Niederschlagswassergebühr
Nachdem der Ausschussvorsitzende über die Ermittlung und Erhebung einer Niederschlagswassergebühr berichtet, kommen die Anwesenden darüber überein, dass der Aufwand für die Erhebung solch einer Gebühr in keinem Verhältnis zu einer evtl. Ertragserhöhung steht und es wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Eine Niederschlagswassergebühr soll nicht eingeführt werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0
f) Spielgerätesteuer
Ohne lange Aussprache wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Die Spielgerätesteuer wird auf 9,5 % der Bruttokasse erhöht (eine entsprechende Änderung der Spielgerätesteuer soll vorgenommen werden).
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Beschluss:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird zum 01.01.2013 von 320 % auf 360 % erhöht.
2. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird zum 01.01.2013 von 320 % auf 380 % erhöht.
3. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird zum 01.01.2013 von 350 % auf 360 % erhöht.
4. Die allgemeine Hundesteuer wird auf einheitlich 110 Euro//Hund erhöht. Die Hundesteuer
für gefährliche Hunde wird nicht verändert (entsprechende Änderung der
Hundesteuersatzung soll vorgenommen werden).
5. Die Regelungen (Vergünstigungen) für Eckgrundstücke in der Erschließungsbeitrags-
satzung werden gestrichen (entsprechende Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
soll vorgenommen werden).
6. Die Regelungen (Vergünstigungen) für Eckgrundstücke in der Ausbaubeitragssatzung
werden gestrichen (entsprechende Änderung der Straßenbaubeitragssatzung soll
vorgenommen werden).
7. Der Anliegeranteil am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau von Anliegerstraßen wird
auf 85 % festgesetzt (entsprechende Änderung der Straßenbaubeitragssatzung soll
vorgenommen werden).
8. Die Spielgerätesteuer wird auf 9,5 % der Bruttokasse erhöht (entsprechende Änderung
der Spielgerätesteuersatzung soll vorgenommen werden).