Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Stocksee
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Beschlüsse zur Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 20.02.2018 | 06FinA/18/011 | |||||
Ö 4 | Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 5 | Prüfung des Jahresabschlusses 2013 | VO/2018/195/06GV | |||||
Ö 6 | Prüfung des Jahresabschlusses 2014 | VO/2018/291/06GV | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: a) Die Gemeindevertretung beschließt den vom Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen und Feststellungen, die sich im Zuge einer Belegprüfung ergeben, sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt den Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2014 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage.
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28.08.2018 - Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: a) Die Gemeindevertretung beschließt den vom Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen und Feststellungen, die sich im Zuge einer Belegprüfung ergeben, sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen. b) Die Gemeindevertretung beschließt den Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2014 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Hinweis der Verwaltung Da bei Korrektur der Beanstandung bei der Belegprüfung (= außerordentlicher Ertrag im Produkt „Abwasserbeseitigung“ im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 20,30 EUR) wegen der geringen Höhe keinerlei Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigungsgebühren entstehen, ist eine Bereinigung nicht erforderlich.
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11.09.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: a) Die Gemeindevertretung beschließt den vom Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen und Feststellungen, die sich im Zuge einer Belegprüfung ergeben, sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt den Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2014 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
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Ö 7 | Finanzbericht II. Quartal 2018 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen | VO/2018/264/06GV | |||||
Ö 8 | Erneuerung der Heizungsanlage des Feuerwehrhauses | VO/2018/311/06GV | |||||
Ö 9 | Beratung über die Errichtung eines Kinderspielplatzes | ||||||
Ö 10 | Einwohnerfragezeit | ||||||
Ö 11 | Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses | ||||||