Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/291/06GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (06) 913.69_JA14
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Stocksee Vorberatung
28.08.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
11.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Stocksee hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 16.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Gemeinde Stocksee ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2014 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Stocksee schließt das Haushaltsjahr 2014 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.499,02 EUR ab. Der ursprüngliche planerische Fehlbetrag von 138.600,00 EUR konnte somit erheblich verbessert werden.

 

Für erwirtschaftete Fehlbeträge sieht § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik einen Ausgleich aus Mitteln der Ergebnisrücklage vor, von dieser Vorschrift darf nur in atypischen Ausnahme-fällen abgewichen werden. Der Ergebnisrücklagenbestand der Gemeinde Stocksee beträgt bei Umsetzung des Beschlussvorschlags aus der VO/2018/195/06GV 94.682,20 EUR und reicht somit für den Ausgleich aus.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, den erwirtschafteten Jahresfehlbetrag durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 94.682,20 EUR auf 85.183,18 EUR.

 

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Beschlussvorschlag:

a)   Die Gemeindevertretung beschließt den vom Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen und Feststellungen, die sich im Zuge einer Belegprüfung ergeben, sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b)   Die Gemeindevertretung beschließt den Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2014 durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Stocksee

Lagebericht zum 31.12.2014 der Gemeinde Stocksee

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (2767 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (407 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung (5207 KB)      
Anlage 4 4 Finanzrechnung (463 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (7999 KB)      
Anlage 6 6 Anhang (5119 KB)      
Anlage 7 7 Anlagespiegel (2033 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_2-5 (931 KB)      
Anlage 9 9 Lagebericht (3885 KB)