Amt Bornhöved
 

Tagesordnung - 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek  

Bezeichnung: 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
Datum: Di, 06.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:07 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Beschlüsse zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 19.12.2017  
07GV/17/025  
     
   
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 6  
Satzung der Gemeinde Tarbek über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) für das Gebiet 1: "Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4" und für das Gebiet 2: "Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20d bis einschließlich Dorfstraße 26" hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
O/2017/163/07GV-1-1  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: „Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4“ und für das Gebiet 2: „Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20 d bis einschließlich Dorfstraße 26“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem im Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: „Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4“ und für das Gebiet 2: „Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20 d bis einschließlich Dorfstraße 26“.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: „Südlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4“ und für das Gebiet 2: „Südlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20 d bis einschließlich Dorfstraße 26“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

   
    06.02.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: „dlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4“ und für das Gebiet 2: „dlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20 d bis einschließlich Dorfstraße 26“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem im Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: „dlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4“ und für das Gebiet 2: „dlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20 d bis einschließlich Dorfstraße 26“.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: „dlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4“ und für das Gebiet 2: „dlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20 d bis einschließlich Dorfstraße 26“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Frau Jens nimmt nach erfolgter Beschlussfassung wieder an der Sitzung teil.

 

Zur Beschlussfassung zum Gebiet 2 erklärt sich Herr Blanke als befangen und verlässt den Sitzungsraum.
Sodann wird die Beschlussfassung zum Gebiet 2 gefasst:

 

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: „dlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4“ und für das Gebiet 2: „dlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20 d bis einschließlich Dorfstraße 26“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem im Abgungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: „dlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4“ und für das Gebiet 2: „dlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20 d bis einschließlich Dorfstraße 26“.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Tarbek (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet 1: „dlich der Dorfstraße, westlich des Grundstückes Trappenkamper Weg 4“ und für das Gebiet 2: „dlich der Dorfstraße, östlich Dorfstraße 20 d bis einschließlich Dorfstraße 26“ durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-bornhoeved.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Nach erfolgter Beschlussfassung nimmt auch Herr Blanke wieder an der Sitzung teil.  

 

Ö 7  
Aufhebung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Tarbek  
Enthält Anlagen
VO/2018/014/07GV  
Ö 8  
Wahlvorstand Kommunalwahl am 06.05.2018  
VO/2018/007/07GV  
Ö 9  
Straßen- und Wegeangelegenheiten      
Ö 9.1  
Weg zum Wasserwerk      
Ö 9.2  
Knickputzarbeiten      
Ö 10  
Einwohnerfragezeit      
Ö 11  
Verschiedenes