Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/014/07GV  

Betreff: Aufhebung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Tarbek
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Jenni Frank
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Frank, Jenni
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
06.02.2018 
15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Das Gemeindeprüfungsamt hat darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungs- und Vergabeordnungen der amtsangehörigen Gemeinden nicht mehr den rechtlichen Erfordernissen entsprechen.

 

Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Tarbek ist vom 01.06.1991 (s. Anlage). Mit Beschluss vom 25.02.2009 wurden die Ziffern 2.1 und 2.2 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung bereits außer Kraft gesetzt. Hintergrund für das Außerkraftsetzen war, dass an Stelle der dort aufgeführten Wertgrenzen, die nach der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge angewandt werden.

 

Da die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Tarbek lediglich Regelungen enthält bzw. enthalten soll, die ohnehin Inhalt des geltenden Vergaberechts sind, kann auf den Bestand der eigenen Verordnung verzichtet werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tarbek beschließt, die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Tarbek vom 01.06.1991 mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

 

 

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Anlage/n:

Ausschreibungs- und Vergabeordnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ausschreibungs- und Vergabeordnung (433 KB)