Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 geprüft.
Die Gemeindevertretung beschließt vorbehaltlich etwaiger Belegprüfungen und den sich daraus ergebenden Änderungen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 in der vorliegenden Form.
Die Gemeindevertretung beschließt die Zuführung des erwirtschafteten Jahresüberschusses zur Ergebnisrücklage.