Auszug - Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee für das Gebiet 1: "Südlich des Waldweges in dem Bereich östlich von Stockseehof bis zur Bebauung Waldweg 9 b" und Gebiet 2: "Westlich der Dorfstraße (L68), Bereich zwischen den Grundstücken Waldweg 3 und Dorfstraße 36" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Jansen erklärt sich für befangen, übergibt den Vorsitz an seinen Stellvertreter und verlässt den Sitzungsraum.
Herr Hagemann übernimmt die Sitzungsleitung.
Frau Jendrny vom Kreis Segeberg erläutert, warum das Gebiet 1 aus Sicht der Denkmalschutzbehörde nicht für eine Bebauung geeignet ist.
Dies liegt unter anderem an der unmittelbaren Nähe zum Gut Stockseehof auf dessen Gelände mehrere Gebäude dem Denkmalschutz unterliegen.
Zwischen Fr. Jendrny und Herrn Broziat entsteht eine kurze Diskussion, warum die Denkmalschutzbehörde ihre Zustimmung nicht erteilt. Frau Jendrny erklärt, dass die Entscheidung der Denkmalschutzbehörde nicht umgestoßen werden kann.
Herr Hagemann bedankt sich bei Frau Jendrny für Ihre Präsentation und erklärt dann die Beschlussvorlage.
Die Denkmalschutzbehörde beurteilt in ihrer Stellungnahme eine Bebauung im Waldweg als nicht genehmigungsfähig.
Weiter teilt die Denkmalschutzbehörde mit, dass durch die angedachte Ergänzung der Innenbereichssatzung die Gemeinde weiter in Richtung des Gut Stockseehof wachsen würde. Auf dem Gelände des Gut Stockseehof stehen die nachfolgenden Objekte unter Denkmalschutz: Sachgesamtheit: Stockseehof, Gutshaus, Park, Zufahrtsallee, Teich, Scheune, Pferdestall, Verwalterhaus.
Die historische Hofanlage ist aus denkmalrechtlicher Sicht unbedingt in ihrer Einzellage zu erhalten.
Ein weiteres Zusammenwachsen mit dem Dorf Stocksee ist zu vermeiden.
Der Umgebungsschutz vor allem der Sachgesamtheit Stockseehof und des Parks steht der Ausweisung von Baugebieten in Richtung Hofanlage entgegen.
Eine denkmalrechtliche Genehmigung für Gebäude, die in diesem Bereich erstellt werden sollen, wird nicht in Aussicht gestellt.
Der von der Kreisplanung erstellte Entwurf der Ergänzungssatzung berücksichtigt aufgrund dieser Beurteilung der Denkmalschutzbehörde die Fläche am Waldweg nicht mehr.
Beschlussvorschlag:
1. Entgegen der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 09.08.2017 soll eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee nur für das Gebiet "Westlich der Dorfstraße (L68), südlich Waldweg 3 und nördlich Dorfstraße 36" aufgestellt werden. Der vorliegende Entwurf dieser Satzung und die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auzulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnisdafür: 7dagegen: 1Stimmenthaltung: 0
Nach Beendigung des Tagesordnungspunktes betritt Herr Jansen wieder den Sitzungsraum und übernimmt wieder die Sitzungsleitung..