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Geflügelpest: Seit 13. Januar 2022 gilt die Aufstallpflicht im gesamten Kreis Segeberg

Geflügelpest: Seit 13. Januar gilt die Aufstallpflicht im gesamten Kreis Segeberg.

 

Per Allgemeinverfügung hat der Kreis Segeberg am Mittwoch, dem 12. Januar die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet:

Im gesamten Kreis gilt seit Donnerstag, 13. Januar, unter anderem eine Aufstallpflicht, was bedeutet, dass Geflügel nicht mehr ins Freie darf. Es müssten nun alle Anstrengungen unternommen werden, um einen Eintrag in Nutztier- oder Hobbyzuchten zu verhindern, sagt der Leitende Kreisveterinär Markus Overhoff. Bis auf den Kreis Segeberg und den Kreis Stormarn wurde bereits in ganz Schleswig-Holstein aufgestallt. Nun zieht Segeberg nach.

"Da Fälle verendeter Wildvögel mit positivem Nachweis der Geflügelpest in diesem Monat in ganz Schleswig-Holstein sprunghaft zunehmen, ist es in Anbetracht dieser Lage notwendig, die Aufstallung von Geflügel für den gesamten Kreis Segeberg anzuordnen und Ausstellungen von Geflügel zu untersagen", so Overhoff.

 

Nach Nachweisen in Norderstedt im vergangenen Jahr breitet sich das Geschehen weiter aus. In Kaltenkirchen, Neversdorf und Boostedt sind in den vergangenen Tagen verendete Wildvögel gefunden und positiv getestet worden. Insgesamt wurden seit Herbst 2021 im Kreis Segeberg 15 tote Wildvögel entdeckt, darunter Graugänse, Weißwangengänse, Uhus, Tauben, Enten und Schwäne. Für die vergangenen drei Wochen liegen bis heute vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) übersandte Geflügelpestnachweise für rund 380 Wildvögel im gesamten Bundesland vor.

 

Grundsätzlich gelten für alle Personen, die Geflügel halten, dieselben tierseuchenrechtlichen Maßnahmen – gleichgültig, ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby)-Haltungen handelt. "Geflügelpest lässt sich sehr leicht über Kleidung, Schuhe, Hände usw. verbreiten. Ein wenig Mist unter den Schuhen reicht beispielsweise aus, um damit das Virus weiter zu tragen", sagt Overhoff. Deshalb sind die vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung mit Allgemeinverfügung vom 23.11.2021 festgelegten vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen von allen Geflügelhalter*innen zu beachten: So sollte beim Betreten der eigenen Ställe Schutzkleidung getragen werden, zum Beispiel ein stalleigener Overall und Schuhe/Stiefel. An den Eingängen der Ställe sollten mit Desinfektionsmittel getränkte Desinfektionsmatten ausgelegt werden. Die Hände sollten vor Betreten der Ställe gewaschen und desinfiziert werden. Betriebsfremde Personen haben grundsätzlich keinen Zugang zu Ställen. Das Auftreten von vermehrten Todesfällen muss an die Veterinärbehörde gemeldet werden.

 

Tote und sterbende Vögel sollten grundsätzlich nicht angefasst werden. Das gilt auch für Wildvögel. "Wir wissen, dass der Prozess des Sterbens für Beobachtende nur schwer zu ertragen ist", sagt Overhoff. "Aber das Einzige, was man in diesem Moment noch für einen Vogel tun kann, ist Respekt zu zeigen und ihn friedlich sterben zu lassen. Wer sich ihm nähert, löst einen Fluchtreflex aus und macht es für das Tier dadurch nur noch schlimmer."

 

Bürger*innen, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasser- oder Wildvogel finden, sollte diesen melden.

Das Kreis-Veterinäramt ist telefonisch zu erreichen unter 04551 / 951 9334 sowie per E-Mail an . Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Kreisveterinäramt über den Fund toter Vögel durch die Rettungsleitstelle (Telefon 112) zu informieren.

 

Die Allgemeinverfügung des Kreises mit allen Maßnahmen und Vorgaben finden Sie hier:

 

Siehe Download

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Bornhöved
Mi, 19. Januar 2022

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