Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bornhöved: Satzung der Gemeinde Bornhöved über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bornhöved
Satzung der Gemeinde Bornhöved über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“
Aufgrund des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert am 8. August 2020 (BGBI. I S. 1728), i. V. m. § 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBI. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07.09.2020 (GOVBI. 2020, S. 514), wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved am 17.06.2021 folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortzentrum“ beschlossen:
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