Amtliche Bekanntmachung Nr. 19/2019 für das Amt Bornhöved: Volksbegehren zum Schutz des Wassers
Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. April 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 108), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 362), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 18 der Landesverordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl. H. S. 30), wird zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:
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