Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/040/01Amt-1  

Betreff: Fahrradleasing für die Beschäftigten des Amtes Bornhöved
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie ThedeAktenzeichen:1.1
  Bezüglich:
VO/2023/040/01Amt
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Thede, Melanie
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
31.01.2024 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved zurückgestellt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Aus der Beratung zur Ursprungsvorlage, die das Thema Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung darstellt, ist folgendes zu entnehmen:

 

[…] Aus der Mitarbeiterschaft des Amtes Bornhöved liegen vier Interessenbekundungen r ein Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung vor. […]

 

Von den Anwesenden wird das formelle Verfahren für alle Beteiligten durchgesprochen. Dabei wird festgestellt, dass sowohl die umsatzsteuerrechtliche Betrachtung für den Arbeitgeber noch unzureichend geklärt als auch der personelle Aufwand in der Sachbearbeitung unverhältnismäßig hoch ist.

Als Alternative wird die Gewährung eines Zuschusses vorgeschlagen diese Variante soll durch die Amtsverwaltung geprüft werden und dann in die Beratung gehen.“

 

Anzumerken ist, dass der Amtsausschuss sich gegen das Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung r die Beschäftigten entschieden hat.

 

Sodann wurde die Gewährung eines Zuschusses geprüft.

Den Ausführungen zu dem Beschluss des Vorstandes des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) ist zu entnehmen, dass die Mitglieder des Verbandes ihren Beschäftigten einen Zuschuss für den Kauf oder Leasing eines Fahrrades bis zu 30,00 € zahlen können. Das bedeutet, dass auch ein Zuschuss z.B. i.H.v. 25,00 €glich wäre. Die Anwendung ist den Mitgliedern des Verbandes freigestellt (kann-Regelung). Insofern gibt es keinen Anspruch der Beschäftigten auf eine Umsetzung.

 

Die Dauer der Zuschussgewährung orientiert sich an den Regelungen zum Fahrradleasing entsprechend der in § 3 des TV-Fahrradleasing genannten Nutzungsdauer. Danach sind die Beschäftigten an die Laufzeit des Leasingvertrages, längstens jedoch für 36 Monate gebunden. Dementsprechend ist auch die Zahlung des Zuschusses auf den Zeitraum der Leasingverträge, maximal jedoch für den Zeitraum von 36 Monaten (3 Jahren) zu begrenzen. Diese Regelung gilt für den Kauf eines Fahrrades gleichermaßen.

 

Der Arbeitgeber kann die genauen Modalitäten und Anforderungen für die Zahlung des Zuschusses festlegen. Es könnte z.B. festgelegt werden, dass die Zuschussgewährung nur erfolgt, wenn innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum bzw. Leasingbeginn ein Antrag mit Vorlage des entsprechenden Kauf- bzw. Leasingvertrages erfolgt. Zudem könnte festgelegt werden, dass der Gesamtwert einschließlich des leasingfähigen Zubehörs i.H.v. 7.000 € nicht überschritten wird. Die Zuschusssumme sollte maximal 67 % des Kaufpreises bzw. der Leasingrate bzw. 1.080 € (30,00 € x 36 Monate) betragen. Die letzte Rate ist ggf. anzupassen, um die Zuschusssumme nicht zu überschreiten. Der Zuschuss kann pro Beschäftigten nur 1x in dem Zeitraum von 7 Jahren in Anspruch genommen werden.

 

Die Zuschusszahlung erfolgt in dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Zuschussgewährung schriftlich zugesichert wurde. Ein früherer Zeitpunkt ist, aufgrund des Meldeschlusses bei der Versorgungsausgleichskasse, nicht möglich.

 

Weiterhin ist folgende Info den Ausführungen des KAV zu entnehmen:

Kaufen oder leasen hingegen die Beschäftigten (Elektro-)Fahrräder selbst und der Arbeitgeber zahlt ihnen zu diesem Zweck einen monatlichen Zuschuss, so handelt es sich nicht um einen Fall des § 3 Nr. 37 EStG. In steuerrechtlicher Hinsicht ist der Teil des Zuschusses (max. 30,00 €) wie eine Einnahme in Geld zu werten. Nach Änderung des Jahressteuergesetzes 2020 liegt eine zweckgebundene Geldleistung vor, die von den Regelungen für Sachbezüge ausgenommen wurde. Es greift also nicht (mehr) die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Der Zuschuss ist vielmehr wie Arbeitslohn zu versteuern.“

 

Die Zuschusskosten müssten für das Haushaltsjahr 2024 unter dem PSK 1/111020.5411000 entsprechend eingeplant werden.

 

Aus der Mitarbeiterschaft des Amtes Bornhöved liegen 4 unverbindliche Interessenbekundungen r ein Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung vor. Es ist möglich, dass diese Beschäftigten die Zuschussgewährung in Anspruch nehmen würden.

 

Sollte das Amt Bornhöved seinen Beschäftigten die Zuschussgewährung ermöglichen, muss  damit gerechnet werden, dass weitere Beschäftigte diese Möglichkeit in Anspruch nehmen werden. Daher wird empfohlen, für mindestens 5 weitere Beschäftigte die Haushaltsmittel vorsorglich einzuplanen. Sollten darüber hinaus weitere Beschäftigte diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen und die geplanten Haushaltsmittel nicht ausreichen, müssten diese überplanmäßigen Ausgaben durch Einsparungen an anderer Stelle oder durch Ertragsverbesserungen gedeckt werden, da im Zuge der Gleichbehandlung allen Beschäftigten die Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben werden muss.

 


Finanzielle Auswirkungen:

max. 30,00 €/Monat pro Beschäftigten = 360,00 €/Jahr pro Beschäftigten

 

r das Planjahr 2024 sollten die Kosten für 9 Monate berechnet und eingeplant werden, da die Inanspruchnahme des Zuschusses frühestens erfolgen kann, wenn der Haushalt vom Kreis Segeberg zurückgeschickt wurde.

 

Entsprechend den unverbindlichen Interessenbekundungen müssten 1.080,00 €r 2024 im Haushalt unter dem PSK 1/111020.5411000 eingeplant werden.

 

Sollten für 5 weitere Beschäftigte Haushaltsmittel eingeplant werden, sind zusätzlich

1.350,00 €, also insgesamt 2.430,00 €r 2024 einzuplanen.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Amtsausschuss beschließt, den Beschäftigten des Amtes Bornhöved einen monatlichen Zuschuss für den Kauf oder das Leasen eines (Elektro-)Fahrrads i.H.v. 67 % des Kaufpreises bzw. der Leasingrate maximal jedoch 30,00 € zu gewähren. Die letzte Rate ist ggf. anzupassen, um die Zuschusssumme nicht zu überschreiten.
  2. Die Zuschusszahlung erfolgt in dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Zuschussgewährung schriftlich zugesichert wurde.
  3. Die Zuschussgewährung kann pro Beschäftigten nur 1x in dem Zeitraum von 7 Jahren in Anspruch genommen werden.
  4. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum bzw. Leasingbeginn unter Vorlage des entsprechenden Kauf- bzw. Leasingvertrages erfolgen.
  5. Der Gesamtwert einschließlich des leasingfähigen Zubehörs i.H.v. 7.000 € darf nicht überschritten werden.
  6. Die Zuschussgewährung orientiert sich an der Laufzeit des Leasingvertrages, maximal jedoch für 36 Monate. Beim Kauf wird der Zuschuss ebenfalls für maximal 36 Monate gewährt.
  7. Unter dem PSK 1/111020.5411000 sind für 2024 Haushaltsmittel für 9 [Anzahl ggf. anpassen] Beschäftigte, somit 2.430,00 € einzuplanen. 

 


Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
VO/2023/040/01Amt   Fahrradleasing für die Beschäftigten des Amtes Bornhöved   Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung   Vorlage
VO/2023/040/01Amt-1   Fahrradleasing für die Beschäftigten des Amtes Bornhöved   Fachbereich 1 - Zentrale Dienste   Vorlage