Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/040/01Amt  

Betreff: Fahrradleasing für die Beschäftigten des Amtes Bornhöved
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie ThedeAktenzeichen:1.1
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Thede, Melanie
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
28.03.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Mitarbeiterschaft des Amtes Bornhöved gibt es Wünsche für ein Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung.

 

Am 01.03.2021 ist der TV-Fahrradleasing in Kraft getreten. Gemäß diesem Tarifvertrag nnen Beschäftigte und Arbeitgeber einzelvertraglich vereinbaren, dass künftige monatliche Entgeltbestandteile der Beschäftigten zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern sowie leasingfähigem Zubehör umgewandelt werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist den TV-Fahrradleasing anzuwenden. Sofern der Arbeitgeber diese Möglichkeit einem/einer Beschäftigten anbietet, muss er sie allerdings allen Beschäftigten anbieten. 

 

Der Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen und unter den Geltungsbereich des TVöD im Bereich der VKA und TV-V fallen.

Der Tarifvertrag gilt nicht für

  • Auszubildende
  • Schüler*innen
  • Dualstudierende
  • Praktikant*innen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells
  • Beamt*innen

 

Die Beschäftigten sind für die Laufzeit des Leasingvertrages, längstens jedoch für 36 Monate, gebunden. Demnach sind die Anträge der Beschäftigten, die innerhalb der kommenden 36 Monate in Rente gehen oder wo das Arbeitsverhältnis aufgrund von Befristung ausläuft, im Einzelfall zu prüfen.

Beschäftigte, die sich noch in der Probezeit befinden, sollten erst nach dem Bestehen der Probezeit die Möglichkeit zur Inanspruchnahme erhalten.

 

Jedem Beschäftigten kann jeweils nur ein Fahrrad bzw. Pedelec bis 25 km/h zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen werden. Der Wert des Fahrrades inkl. dem leasingfähigen und fest mit dem Fahrrad verbundenen Zubehör darf 7.000 € (UVP) nicht überschreiten. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit weitere Zusatzleistungen (z.B. Versicherungsleistungen) zu leasen und überlassen zu bekommen. Es kann zwingend vorgeschrieben werden, dass ein Schloss mit einem Mindestkaufpreis mitgeleast wird.

 

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttolohns in „Sachlohn“ umgewandelt. Dieser Betrag, die sogenannte Umwandlungsrate (Nutzungsbetrag inkl. Zusatzleistungen) wird vom Bruttolohn abgezogen. Hierfür wird ein geldwerter Vorteil hinzugerechnet wird. Der geldwerte Vorteil wird lediglich mit 1% eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels des UVP berechnet. Nach Abzug der Steuern und Abgaben wird der geldwerte Vorteil wieder abgezogen.

 

Zur Verdeutlichung ist hier eine Beispielrechnung eines möglichen Anbieters. Die Angaben sind ohne Gewähr und unverbindlich.

 

Berechnung monatliche Umwandlungsrate bei einem Brutto-Kaufpreis von 3.500 € und einem Bruttomonatsentgelt von 3.000 €:

 

Berechnung geldwerter Vorteil:

Vergleich Entgeltabrechnung mit und ohne Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung und tatsächliche Netto-Belastung:

 

 

Wichtig anzumerken ist, dass jede/r Beschäftigte selbst entscheiden muss, ob er auf einen Teil seines Bruttolohnes verzichtet und dadurch geringere Beiträge in die Sozialversicherungen einzahlen möchte. Hier werden keine Entscheidungen bzw. Beratungen von Seiten der Personalverwaltung erfolgen.

 

Vorteile:

  • Attraktivität des Arbeitgebers steigt
  • Finanzieller Vorteil gegenüber dem Sofortkauf
  • Private Nutzung möglich
  • Große Auswahl an Fahrrädern
  • Gesundheitsförderung
  • Schonung der Umwelt
  • Keine Zinsen

 

Nachteil:

  • Hoher Verwaltungsaufwand
  • Einnahmeverluste für die Sozialversicherungen, Einkommens- bzw. Lohnsteuer und die betriebliche Altersvorsorge
  • Versteuerung des geldwerten Vorteils
  • Ein Fahrrad pro Beschäftigten

 

Sollte sich der Amtsausschuss hierfür aussprechen, ist ein Leasing-Rahmenvertrag über Fahrräder einschließlich Service- und Versicherungsleistungen auszuschreiben. Hierfür muss ein Leistungsverzeichnis gefertigt werden und das Verfahren der Ausschreibung gewählt werden. Die Auswahl des Vergabeverfahrens ist abhängig von den voraussichtlich zu schließenden Leasingverträgen. Auch die Wertungskriterien sind im Vorwege festzulegen.

 

Neben dem Abschluss eines Leasing-Rahmenvertrages kann eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat geschlossen werden.

 

Sofern ein/e Beschäftigte/r sich für das Fahrrad-Leasing entscheidet, ist zwischen ihm/ihr und dem Arbeitgeber ein Entgeltumwandlungsvertrag und ein Überlassungsvertrag zu schließen.

 

Nach Ablauf der Leasingzeit besteht die Möglichkeit, dass der/die Beschäftigte das Fahrrad dem Leasinggeber abkauft oder es zurückgibt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Das Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung wirkt sich auf das Entgelt der Beschäftigten aus.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Amtsausschuss beschließt, den Beschäftigten das Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung zu ermöglichen.
  2. Der Amtsvorsteher wird bevollmächtigt einen Leasing-Rahmenvertrag, nach Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens, zu schließen. 
  3. Der Amtsvorsteher wird ebenfalls bevollmächtigt die Entgeltumwandlungs- und Überlassungsverträge mit den Beschäftigten zu schließen.

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
VO/2023/040/01Amt   Fahrradleasing für die Beschäftigten des Amtes Bornhöved   Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung   Vorlage
VO/2023/040/01Amt-1   Fahrradleasing für die Beschäftigten des Amtes Bornhöved   Fachbereich 1 - Zentrale Dienste   Vorlage