Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/313/10GV  

Betreff: Beschluss über den Vorentwurf für die Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes in der Kurlandstraße (Maßnahme 9 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK))
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen Kech
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
16.11.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Spiel- und Bolzplatz an der Kurlandstraße liegt zentrumsnah, grenzt unmittelbar an das Schulgelände an und wird intensiv von den in der Umgebung wohnenden Kindern und Jugendlichen genutzt. Die Spielgeräte sind erneuerungsbedürftig und die ganze Anlage ist insgesamt in einem schlechten Zustand.

Die Änderung und Umgestaltung der Erschließungsanlage ist im Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) r die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ortszentrum“ vorgesehen. Im Zuge der Maßnahme soll die Anlage durch Erneuerung der Gerätschaften und Neugestaltung des Platzes aufgewertet werden.

Die Maßnahme gehört zu den priorisierten Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortszentrum“, welche vorrangig in die Umsetzung gebracht werden sollen und von der Gemeindevertretung am 30.06.2022 zustimmend zur Kenntnis genommen wurden.

Auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 19.01.2023 wurde ein geeignetes Fachbüro mit den Planungsleistungen beauftragt. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI (Freianlagenplanung). Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen nach HOAI erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses und dem Vorliegen eines Förderbescheides für die Städtebauförderung, erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen.

Im Zuge der Planungen wurden die Kinder und Jugendlichen des Gebiets in Beteiligungsverfahren als relevante Zielgruppe einbezogen. Eine weitere Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen in der Entwurfsphase ist vorgesehen.

Darüber hinaus wurden Fachgutachten zur Vermessung des Geländes, zur Baugrunduntersuchung, zur Prüfung des Spielgerätebestands und des Baumbestands durchgeführt.

Unter Berücksichtigung der Beteiligungsergebnisse und Ergebnisse der begleitenden Gutachten wurde der Vorentwurf (s. Anlage 1) erstellt und im Ausschuss für Bildung und Soziales am 07.11.2023 vorgestellt und einstimmig befürwortet. Lediglich der vorgesehene Grillplatz soll gestrichen werden, da durch diesen Vandalismus befürchtet wird.

Im Ergebnis der fachgutachterlichen Stellungnahme der durchgeführten Baumkontrollen auf dem Gelände wurden Empfehlungen zur Pflege vorhandener Baumstrukturen getroffen (s. Anlage 2). Die Entnahme der gutachterlich vorgeschlagenen Baumstrukturen erfüllt die Ausnahmetatbestände gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.02.2022. Die Fällung der aufgeführten Bäume dient der Verkehrssicherheit und der langfristigen Entwicklungsperspektive des vorhandenen Baumbestands. Aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit sind diese Bäume in geeigneter Weise auf einem anderen gemeindlichen Grundstück auszugleichen. Die Pflanzung erfolgt im Bereich des Sportplatzgeländes.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die voraussichtlichen Planungs- und Baukosten für die Umsetzung der Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Kurlandstraße betragen gemäß Kostenschätzung auf Grundlage der Vorentwurfsplanung zum derzeitigen Planungsstand rd. 515.000 Euro brutto.

Als Bestandteil des IEKr die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ortszentrum“nnen für die Finanzierung der Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Kurlandstraße grundsätzlich Städtebauförderungsmittel zum Einsatz kommen.

r die finale Zustimmung zum Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ist ein qualifizierter Förderantrag nach Vorliegen und auf Grundlage der zu erarbeitenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu stellen. Die bis dahin anfallenden Planungskosten können über Städtebauförderungsmittel vorfinanziert werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Fortführung der Planungen zur Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes Kurlandstraße mit Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und der Kostenberechnung auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs zu veranlassen.

           Der im Vorentwurf enthaltene Grillplatz entfällt.

           Ggf. noch weitere Änderungen: …

           Erforderliche baurechtliche Genehmigungen sind einzuholen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Beauftragung und Durchführung der

auf Grundlage der durchgeführten Baumkontrollen auf dem Gelände des Spiel- und Bolzplatzes Kurlandstraße gutachterlich empfohlenen Pflege- und Fällarbeiten sowie erforderliche Maßnahmen zum Ausgleich der zu fällenden Bäume zu veranlassen.

           Erforderliche naturschutzrechtliche Genehmigungen sind einzuholen.

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Präsentation des Planungsbüros Haberkorn

Textlicher Teil zum Vorentwurf

Stellungnahme des Baumgutachters

Lageplan zur Stellungnahme des Baumgutachters

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umgestaltung Spiel- und Bolzplatz Kurlandstraße Präsentation (12213 KB)      
Anlage 2 2 Umgestaltung Spiel- und Bolzplatz Kurlandstraße _Vorentwurf_231031_Textteil (111 KB)      
Anlage 3 3 Umgestaltung Spiel- und Bolzplatz Kurlandstraße Trappenkamp Stellungnahme Baumgutachter (6182 KB)      
Anlage 4 4 Umgestaltung Spiel- und Bolzplatz Kurlandstraße Lageplan zur Stellungnahme Baumgutachter (395 KB)      
Stammbaum:
VO/2023/313/10GV   Beschluss über den Vorentwurf für die Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes in der Kurlandstraße (Maßnahme 9 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK))   Fachbereich 4 - Bauen und Planen   Vorlage
VO/2023/313/10GV-1   Beschluss über den Vorentwurf für die Umgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes in der Kurlandstraße (Maßnahme 9 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK)) hier: Beschluss über erforderliche Baumpflege- und Fällarbeiten   Fachbereich 4 - Bauen und Planen   Vorlage