Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2021/163/10GV  

Betreff: Umsetzung des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Soziales der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
07.06.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
17.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In diesem Jahr ist die Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erschienen. Nach dieser Richtlinie erfolgt eine Vollfinanzierung von Investitionen. Für den in der Richtlinie genannten Zweck, wurden Schulbudgets gebildet, beträgt das Budget der OGS Trappenkamp insgesamt 76.700,00 EUR und wurde am 26.03.2021 ein Förderantrag mit geschätzten Ausgaben von 76.825,50 EUR gestellt. Über den Förderantrag ist bislang noch nicht entschieden. Eine Entscheidung muss auch nicht unbedingt kurzfristig erfolgen, weil bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein 389 Förderanträge zu diesem Programm eingegangen sind.

 

Die Umsetzung der Richtlinie ist an relativ enge Fristen gebunden. So muss mit der Umsetzung bis spätestens 30.06.2021 begonnen werden und muss bis spätestens 31.12.2021 die Umsetzung abgeschlossen sein (inkl. Auszahlungen). Aus diesem Grund wurde mit dem Bürgermeister besprochen, kurzfristig mit der Umsetzung zu beginnen und Beschaffungen im Wert von rd. 8.000,00 EUR zu beauftragen. Die Wertgrenze von 8.000,00 EUR ermittelt sich wie folgt:

 

Eingeplante Investitionen OGS 2021 = 5.000,00 EUR (Deckungskreis Investitionen)

Befugnis ÜPL/APL Bürgermeister  = 3.000,00 EUR (§ 4 HH-Satzung)

Summe     = 8.000,00 EUR

 

Sofern die Gemeindevertretung weiteren über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen zustimmt, ist beabsichtigt kurzfristig die weiteren Beschaffungen vorzunehmen. Bei den geplanten Beschaffungen handelt es sich überwiegend um Gegenstände bzw. Maßnahmen, die ausdrücklich in der Richtlinie als förderfähig bezeichnet werden (. B. Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte, Küchenausstattung, Umbau- und Erweiterungsbauvorhaben). Es gibt aber auch Beschaffungen, die zwar unter die Richtlinie subsummiert werden können, aber nicht ausdrücklich als förderfähig bezeichnet werden (z. B. Musikinstrument, geringwertige Wirtschaftsgüter als Sacheinheit). Es wird davon ausgegangen, dass dem Förderantrag bis zur Höhe des Schulbudgets entsprochen wird. Da noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt, ist dieses aber nicht sicher. Anzumerken ist noch, dass die beantragte Förderung nicht gefährdet wird, wenn bereits jetzt mit der Umsetzung begonnen wird, weil der Förderzeitraum bereits am 01.02.2021 begann.

 

Sofern der gestellte Förderantrag positiv beschieden wird, wäre die Finanzierung der über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen durch eine entsprechende Zuwendung in gleicher Höhe sichergestellt. Wenn dem Förderantrag aber nicht oder nur teilweise entsprochen wird, wäre die Finanzierung anders sicherzustellen. Dieses dürfte aber relativ problemlos möglich sein, weil für 2021 im schulischen Bereich folgendes Investitionsvolumen eingeplant ist:

 

Grundschule   =      47.000,00 EUR

OGS    =        5.000,00 EUR

Gemeinschaftsschule  = 6.116.200,00 EUR

Summe   = 6.168.200,00 EUR

 

Ein Großteil des eingeplanten Investitionsvolumens entfällt zwar auf Baumaßnahmen im Bereich der Richard-Hallmann-Schule, dieses wird in diesem Jahr aber allenfalls zu einem Bruchteil in Anspruch genommen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

s. Sachverhalt

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Entstehung von über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen zum beschleunigten Ausbau der Infrastruktur der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Rahmen des gestellten Förderantrags nach der Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu.

 

Die Finanzierung von über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch eine erwartete Landeszuwendung in gleicher Höhe sichergestellt. Sollte dem Förderantrag nicht oder nur teilweise entsprochen werden, ist die Finanzierungslücke anders sicherzustellen.

 

 

 

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Anlage/n:

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