Vorlage - VO/2021/158/07GV
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Sachverhalt:
Am 26.09.202021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) statt.
Für den zu bildenden Wahlvorstand werden mindestens 8 Personen benötigt. Hierunter sind jeweils ein Vorsteher und ein Stellvertreter, sowie ein Schriftführer und ein Stellvertreter zu bestimmen.
Es wird um entsprechende Vorschläge aus dem Kreis der Wahlberechtigten (ab 18. Jahren) gebeten.
Ein förmlicher Beschluss ist nicht notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Die Kosten werden vom Amt als Gemeindewahlbehörde getragen.
Beschlussvorschlag:
Anlage/n: