Vorlage - O/2019/268/06GV-1-1
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Sachverhalt:
Gem. Beschluss vom 14.08.2019 wurde durch die Amtsverwaltung eine Bauvoranfrage für ein Multifunktionsgebäude aufgrund des vorgelegten Bauentwurfes für den Standort am Dorfplatz und am Sportplatz gestellt.
Um die Genehmigungsfähigkeit prüfen zu können, hat die Bauaufsicht des Kreises Segeberg Stellungnahmen bei anderen Fachabteilungen/-behörden eingeholt. Danach wurde eine negative Stellungnahme für den Standort am Sportplatz erteilt, weil die Untere Bodenschutzbehörde für diesen Standort eine Boden- und Bodenluftuntersuchung im Rahmen einer orientierenden Untersuchung und die Erstellung eines Maßnahmekonzeptes zum Nachweis gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse für erforderlich hält.
Weiterhin wurde mitgeteilt, dass nach der Stellungnahme des Fachdienstes Kreisplanung ein Multifunktionsgebäude an diesem Standort dem Flächennutzungsplan wiedersprechen und zu einer Zersiedelung führen würde.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hat ebenfalls für diesen Standort eine negative Stellungnahme abgegeben, weil die Planung den Mindestabstand von 20 m zur Landesstraße nicht berücksichtigt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Eine Genehmigung ist jedoch nicht zu erwarten, solange die Gemeinde den Einwand der Zersiedelung nicht entkräften kann.
Für den Standort am Dorfplatz (Alte Meierei) sind zwar durch die Kreisplanung und den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr positive Stellungnahmen erteilt worden, nur hält die Untere Bodenschutzbehörde es für notwendig, eine orientierende Untersuchung zu veranlassen um eine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Laut Auskunft der Bauaufsicht war eine Fristverlängerung für die Bauvoranfrage bis März 2020 möglich, jedoch war die Umsetzung einer evtl. Flächennutzungsplanänderung sowie die Durchführung einer orientierenden Untersuchung bis dahin zeitlich nicht möglich.
Aus diesem Grund wurde im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Bauvoranfrage zurückgezogen.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Standortfrage für das Multifunktionsgebäude im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes zu untersuchen. Dies hat den Vorteil, dass der Gutachter auch andere geeignete Standorte prüft.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss in Bezug auf die Bauvoranfrage vom 14.08.2019 auf. Nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Ortskernentwicklungskonzepts ist die Angelegenheit erneut zu beraten.
Anlage/n:
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