Vorlage - VO/2016/837/06GV-1
|
|
Sachverhalt:
Am 09.08.2017 hat die Gemeindevertretung die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Stocksee beschlossen.
Die Satzung ist noch nicht ausgefertigt, weil § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung eine nicht vorhandene Straßenliste behinhalt. Dies ist noch durch Beschluss zu korrigieren.
Eine Änderung ist auch in § 10 (Inkrafttreten) notwendig. Hier sind die vollständigen Daten der aufzuhebenden Satzung einzufügen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
§ 3 Abs. 1 (Gegenstand der Reinigungspflicht) wird wie folgt gefasst:
„Die Gemeinde Stocksee betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jedoch nur innerhlab der Ortsdurchfahren, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigungspflicht nicht nach § 4 den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen wird.
§ 10 (Inkrafttreten) wird wie folgt gefasst:
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stocksee tritt die bisher geltende Straßenreinigungssatzung vom 21.02.1974 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 19.01.1988 außer Kraft.
Anlage/n:
|