Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/167/02GV  

Betreff: Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt und Ortsteilzentren"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
24.05.2017 
22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ fand am 15.05.2017 ein Ortstermin mit Vertreterinnen des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten statt. Bei diesem Ortstermin wurde geprüft, ob die städtebauliche Problemlage innerhalb des in Frage kommenden Gebietes eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm rechtfertigt und die sonstigen Bedingungen für eine Förderung erfüllt sind.

Nach Mitteilung der Ministeriumsvertreterinnen werden bis 23.05.2017 die Gemeinden aufgesucht, die eine Interessenbekundung zum genannten Städtebauförderungsprogramm abgegeben haben.

 

Nach der o. g. Prüfung wird das Ministerium die für eine Förderung in Frage kommenden Gemeinden zu einer konkreten Antragstellung auffordern. Ein Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm müsste dann aber bis 15.07.2017 beim Ministerium vorliegen. Aus diesem Grund wird diese Angelegenheit der Gemeindevertretung kurzfristig zur Entscheidung vorgelegt.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufnahme in das Förderprogramm in einem ersten Schritt Planungskosten von etwa 90.000 EUR (vorbereitende Untersuchungen z. B. Einzelhandelsgutachten) entstehen werden (von denen die Gemeinde 1/3 zu tragen hätte). Vom Ministerium wird empfohlen, für den engeren innerörtlichen Bereich (Gebiet rund um das Heimatmuseum und gegenüberliegende Straßenseite) einen Planungswettbewerb durchzuführen. Die Kosten dafür wären in den genannten 90.000 EUR enthalten.

Ergebnisse sind somit wegen der relativ langen Vorbereitungszeit kurzfristig nicht zu erwarten. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass vor 2018 ein Planungsauftrag erteilt wird.

 

Auf der anderen Seite würde die Gemeinde für das Sanierungsgebiet ein städtebauliches Entwicklungskonzept erhalten, dass nicht nur den engeren innerörtlichen Bereich umfasst (s. o.), die mögliche Nachnutzung von derzeit ungenutzten Grundstücken berücksichtigt und würden sich der Bund und das Land mit 2/3 an den Kosten der Planung und Realisierung des Konzeptes (z. B. Grunderwerb, ggf. Abriss, Gehwege) beteiligen.

 

Im Sanierungsgebiet würden allerdings auch Ausgleichsbeiträge für die Aufwertung der Grundstücke von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Die Höhe der Ausgleichsbeiträge kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden, weil diese auf die Erhöhung des Bodenwertes (vor und nach der Sanierung) abstellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Erhöhung des Bodenwertes durch einen Sachverständigen erfolgen wird (voraussichtlich Ermittlung nach ImmobilienwertermittlungsVO).

Sollten beitragsfähige Maßnahmen im Sanierungsgebiet erfolgen, verdrängt das Sanierungsrecht das Beitragsrecht und wäre dieses somit nicht anzuwenden.

Wie von den Ministeriumsvertreterinnen in dem o. g. Ortstermin mitgeteilt wurde, sind Ausgleichsbeiträge aber erfahrungsgemäß deutlich geringer als Straßenbaubeiträge.

 

Das bisher angedachte Sanierungsgebiet (s. Interessenbekundung) wird von den Vertreterinnen des Ministeriums als unkritisch gesehen. Es ist aber auch möglich, noch geringfügige Anpassungen vorzunehmen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Aufnahme in das Programm erste Planungskosten von etwa 90.000 EUR mit einem Gemeindeanteil von 30.000 EUR.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ zu beantragen, sofern eine entsprechende Aufforderung durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten erfolgt.

 

 

 


Anlage/n:

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