Vorlage - VO/2016/838/07GV-1
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt hat festgestellt, dass die Gemeinde Tarbek keine rechtswirksame gültige Straßenreinigungssatzung nachweisen kann.
Für die Gemeinde Tarbek besteht eine Straßenreinigungssatzung aus dem Jahre 2000.
Im Rahmen der Ordnungsprüfung konnte ein Nachweis der Bekanntmachung dieser Satzung nicht geführt werden.
Die Gemeinde muss daher formell eine neue Satzung erlassen.
Dieser Beschlussvorlage ist ein Entwurf beigefügt, der auch die aktuelle Rechtslage berücksichtigt.
Der Bauausschuss hatte der Gemeindevertretung empfohlen, folgende Änderungen an dem Entwurf der Straßenreinigungssatzung vorzunehmen.
§ 6, Abs. 2, Nr. 3 und 4
3.Schnee ist in der Zeit von 09.00 – 20.00 Uhr nach Bedarf zu entfernen, nach beendetem Schneefall unverzüglich.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.
Auf mit Sand oder Kies befestigten Gehwegen sind die Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehfläche zu entfernen.
4.Glätte ist in der Zeit von 09.00 – 20.00 Uhr unverzüglich nach ihrem Entstehen, nach 20.00 Uhr entstandene Glätte bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden.
Auftauende Mittel dürfen nicht verwendet werden.
sowie § 7, Nr. 2
(2)Abs. 1 gilt auch für Verunreinigungen von Gehwegen durch Hundekot und Pferdeäpfel. Die Beseitigungspflicht obliegt neben dem/der Führer/-in auch dem/der Tierhalter/-in.
Der neue Entwurf der Straßenreinigungssatzung berücksichtigt diese Empfehlung.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Straßenreinigungssatzung.
Anlage/n:
Straßenreinigungssatzung
Straßenliste
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 07 Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Tarbek (92 KB) | ||||
2 | Anlage zur Straßenreinigungssatzung (169 KB) |
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