Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/699/08GV-1  

Betreff: Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Anja BehrensAktenzeichen:20-5 08 815.122
  Bezüglich:
VO/2016/699/08GV
Federführend:20-5 Finanzen Bearbeiter/-in: Behrens, Anja
Beratungsfolge:

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Rechnungsergebnisse der letzten drei Jahre weisen eine Unterdeckung von 17.182,29 € aus. Grund hierfür sind steigende Kosten in der Unterhaltung, die sich in 2014 durch den Austausch von 147 Wasserzählern begründen. Ferner wurden 2015 Hydranten und Hausanschlussschieber instand gesetzt. Teilweise konnten diese Mehraufwendungen durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage gedeckt werden.

Die Unterdeckung ist gem. § 6 KAG im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

Die von der Kosten- und Leistungsrechnung vorgelegte Kalkulation wurde vom Finanzausschuss abgewiesen, da u.a. ab 2017 ein Großabnehmer wegfallen wird. Dies war der KLR zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht bekannt. Des Weiteren wurde der Wunsch geäußert, dass die Verwaltung Vergleichsberechnungen vorlegt, wie sich die Verbrauchsgebühr bei einer Abnahmemenge von 32.000 bzw. 25.000 cbm und einer mtl. Grundgebühr von 8 €, 10 € oder 15 € entwickelt, da ein weiterer Großabnehmer überlegt bei weiter steigender Verbrauchsgebühr einen Brunnen zu bauen.

Diesem Wunsch kommt die Verwaltung nach. Jedoch wurden die Abnahmemengen anhand der durchschnittlichen Verbräuche der jeweiligen Großabnehmer der letzten 3 Jahre ermittelt und entsprechend angepasst, so dass mit einer Abnahmemenge von 33.700 bzw. 30.400 cbm kalkuliert wurde. Die Ergebnisse der verschiedenen Varianten sind der anliegenden Kalkulation zu entnehmen.

Allerdings ist zu beachten, dass die Erhöhung der Grundgebühr mengenunabhängig ist und Großabnehmer mit einem relativ hohen Verbrauch und einer Verdoppelung oder Verdreifachung der Grundgebühr gegenüber privaten Haushalten den größten Vorteil hätten und die Privathaushalte dadurch stärker belastet werden. Bei einer Gebührenkalkulation sollten jedoch alle Abnehmer von Trinkwasser berücksichtigt werden.

Auch ist das Ziel des Wassergesetzes eine sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen. Dies ist jedoch nicht mehr gegeben, je höher der Anteil der Grundgebühr an den Gesamtkosten ist.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Anpassung der Verbrauchsgebühr und der Grundgebühr entsprechend einer der vorgeschlagenen Varianten ist mit einer Kostendeckung zu rechnen.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr sind gem. anliegender Kalkulation entsprechend einer der Varianten für den Kalkulationzeitraum von 2017 – 2019 festzusetzen.

 

Der Erlass einer I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld gem. anliegendem Entwurf wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Gebührenkalkulation 2017-2019 NEU

Entwurf einer I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Wasserversorgung in der Gemeinde Tensfeld NEU

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 08 815 I. Nachtragssatzung 2017NEU (13 KB)      
Anlage 2 2 GebuehrenkalkulationWasser2017-2019NEU (899 KB)      
Stammbaum:
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