Auszug - Beratung und Beschluss über den Erlass einer Entschädigungssatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Saggau erläutert die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass gemäß § 2 Nr. 2 des Satzungsentwurfs im Vertretungsfall eine Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Bürgermeister in Höhe eines Dreißigstels von 75 % der monatlichen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters gewährt wird.
Er schlägt eine Erhöhung auf 90 % vor.
Anschließend wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die im Entwurf beigefügte Entschädigungssatzung rückwirkend zum 01.01.2024 zu erlassen. Die nach § 2 Nr. 2 gewährte Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Bürgermeister wird von 75 % auf 90 % erhöht.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0