Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/086/07GV  

Betreff: Beratung und Beschluss über den Erlass einer Entschädigungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kirsten Lange
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Lange, Kirsten
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
21.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Wie in der Beschlussvorlage Nr. 094 „Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung“ mitgeteilt, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, für die Entschädigungen der Gemeinde Tarbek eine eigene Entschädigungssatzung zu fassen.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.01.2024 wurde für die Stellvertretung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters beschlossen, r jeden Tag, an dem die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vertreten wird, in Höhe eines Dreißigstels von 100 % der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters zu gewähren.

 

Diese Regelung widerspricht nach Auffassung der Kommunalaufsicht jedoch der Entschädigungsverordnung (EntschVO), da die an die Stellvertretung zu zahlende Aufwandsentschädigung die der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters nicht erreichen darf (vgl. § 9 (2) EntschVO). Dieses wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.09.2013 mitgeteilt und die Höhe des Prozentsatzes muss angemessen und vertretbar sein, daher wurde seinerzeit durch die Gemeindevertretung beschlossen, den Prozentsatz r jeden Tag, an dem die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vertreten wird, in Höhe eines Dreißigstels auf 75 % der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters festzusetzen.

 

Unter Berücksichtigung der obigen Ausführung wurde daher ein Entwurf einer Entschädigungssatzung dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und soll rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht bezifferbar, da die Gemeinde Tarbek bisher keine Sitzungsgelder gewährt hat. Es entstehen Mehrkosten von mindestens € 35,00 pro Sitzung und Teilnehmer/in.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 

Variante 1

 

  1. Die im Entwurf beigefügte Entschädigungssatzung rückwirkend zum 01.01.2024 zu erlassen.

 

oder

 

Variante 2

 

Die im Entwurf beigefügte Entschädigungssatzung rückwirkend zum 01.01.2024 mit folgenden Änderungen ____________ [bitte eintragen] zu erlassen.

 

 

 


Anlage/n:

 

-          #Entwurf Entsch_satzung Stand 2024.03.18

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 #Entwurf Entsch_satzung Stand 2024.03.18 (118 KB)