Amt Bornhöved
 

Auszug - Neufassung der Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung der Einrichtung "Altes Amt" in der Gemeinde Bornhöved sowie Überprüfung der Nutzungsgebühren Nutzung des Trauzimmers und Gebührenerhebung  

Sitzung des Koordinierungsausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Koordinierungsausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 07.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt Sitzungssaal EG
Ort: Lindenstr. 5, 24619 Bornhöved
VO/2024/051/02GV Neufassung der Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung der Einrichtung "Altes Amt" in der Gemeinde Bornhöved sowie Überprüfung der Nutzungsgebühren
Nutzung des Trauzimmers und Gebührenerhebung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Annika Klingner
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Klingner, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

  

Der Ausschussvorsitzende erläutert des anwesenden Mitgliedern kurz die Beschlussvorlage. Danach sind sich die Mitglieder einig, die Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.03.2024 zu geben.


 


  
 

Beschlussvorschlag:

1.
Die Gemeindevertretung Bornhöved beschließt den Erlass der im Entwurf vorliegenden Neufassung der Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung der Einrichtung „Altes Amt“ in der Gemeinde Bornhöved

2.
Die Gemeindevertretung Bornhöved beschließt, dass die Nutzungsgebühren gem. § 8 der aktuell gültigen Satzung, aufgrund mangelnder privater Nutzung, z.Zt. nicht angepasst werden.


Die Nutzungszeiten sollen nach einem Jahr erneut festgestellt und die Nutzungsgebühren ggf. überprüft werden.

 

3.  

Die Gemeindevertretung Bornhöved beschließt für die Nutzung des Sitzungssaales im EG eine Nutzungsgebühr in Höhe von 124,- Euro pro Trauung (der Satzungsentwurf beinhaltet dies bereits unter § 8 Nutzungsgebühren)

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Die Beschlussvorlage wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an die Gemeindevertretung gegeben.