Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2024/051/02GV  

Betreff: Neufassung der Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung der Einrichtung "Altes Amt" in der Gemeinde Bornhöved sowie Überprüfung der Nutzungsgebühren
Nutzung des Trauzimmers und Gebührenerhebung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Annika Klingner
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Klingner, Annika
Beratungsfolge:
Koordinierungsausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
07.03.2024 
Sitzung des Koordinierungsausschusses der Gemeinde Bornhöved zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
21.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

1. Neufassung der Satzung

Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Schleswig stellen zunehmend strengere Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen. Dies betrifft im Wesentlichen die Einhaltung des Zitiergebotes nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG). Danach ssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen. Dies ist insbesondere bei allen belasteten (Grundrechts-)Eingriffen wie der Abgabenerhebung erforderlich.

 

Eine Prüfung der aktuellen Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung der Einrichtung „Altes Amt“ in der Gemeinde Bornhöved hat ergeben, dass diese hinsichtlich des Zitiergebotes und des Datenschutzes nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht.

 

Durch die Änderung der Präambel erfährt die Satzung eine grundlegende Änderung, weswegen eine Nachtragssatzung nicht ausreichend ist. Die Satzung muss insgesamt neu erlassen werden. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die Regelungen zum Datenschutz überarbeitet, sowie redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Der Satzungsentwurf und eine Synopse sind der Anlage beigefügt.

 

2. Raumnutzung 2023 

Ansprechpartner hinsichtlich der Raumplanung- bzw. Nutzung sind Frau Meynig (Therapiehilfe e.V.) und Frau Beckmann (Liegenschaften).

Zuletzt gab es in der Sitzung des Koordinierungsausschusses vom 07.12.2023 einen Überblick über die Nutzung der Räumlichkeiten im Alten Amt.

Privat wurden die Räumlichkeiten in 2023 nicht genutzt bzw. wurden keine Gebühren in Rechnung gestellt.

Zukünftige private Nutzungen der Räume sind nicht bekannt.

 

3. Überprüfung der Nutzungsgebühren 2023

Die Aufschlüsselung der Erträge und Aufwendungen nnen dem Betriebsabrechnungsbogen 2023 entnommen werden.

Erträge ergeben sichr 2023 nur aus den Mieten.  

Bei den Aufwendungen gibt es insbesondere folgende Änderungen:

Die Personalkosten sind um ca. 24 % zum Vorjahr gestiegen (zusätzlich zu der Reinigungskraft werden nun auch die Personalkosten des Hausmeisters berücksichtigt).

Durch die Pflege der Außenanlagen gibt es bei der Unterhaltung ebenfalls eine Kostensteigerung von ca. 16%.

Bei den Bewirtschaftungskosten waren 2023 vor allem die Heizkosten ein hoher Kostenfaktor. Während sich für 2022 Heizkosten i.H.v. 2.471,11 € ergaben musste für 2023 eine 5fach höhere Vorauszahlungen geleistet werden (12.216,- €). Eine Abrechnung der tatsächlichen Heizkosten für 2023 steht noch aus. Die Vorauszahlungen für 2024 betragen 6.270,- €.

Die Stromkosten 2022 und die Vorauszahlungen für 2023 fallen ungefähr gleich aus (3.450,- €), wobei auch hier noch keine Endabrechnung für 2023 erfolgt ist. Die Abschlagshöhe für 2024 ist dementsprechend noch nicht bekannt. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Strompreisbremse ab 2024 wegfällt und die Abschläge für Strom sich voraussichtlich erhöhen werden.

 

Die Mieteinnahmen können nur teilweise die anteiligen Aufwendungen decken.

Aufgrund der fehlenden privaten Nutzung des Sitzungszimmers (mit Teeküche) / Trauzimmer im EG und des Sitzungsraumes / Sozialraumes im Dachgeschoss können die Aufwendungen hierfür nicht gedeckt werden.

 

r das Sitzungszimmer (mit Teeküche) / Trauzimmer im EG ergeben sich für 2023 Kosten i.H.v. 568,81 Euro monatlich. Aufgrund der laut Satzung festgelegten Gebühr i.H.v. 10,- €, müsste der Raum im Monat für ca. 56 Stunden genutzt werden, damit die Kosten zu 98 % gedeckt wären.

Die Erfahrungswerte zeigen jedoch, dass für den Raum im EG keine private Auslastung von 56 Stunden / Monat erreicht wird. 

Das EG wurde letztmalig in 2020 für 4 Stunden privat genutzt.

 

r den Sitzungsraum / Sozialraum im Dachgeschoss ergeben sich für 2023 Kosten i.H.v.

1.004,29 Euro monatlich. Aufgrund der laut Satzung festgelegten Gebühr i.H.v. 10,- €, müsste der Raum im Monat für ca. 100 Stunden genutzt werden, damit die Kosten zu 99 % gedeckt wären.

Die Erfahrungswerte zeigen jedoch auch hier, dass für den Raum im DG keine private Auslastung von 100 Stunden / Monat erreicht wird. 

Das DG wurde zuletzt von Frau Buchholz bis zum 31.12.2021 genutzt.

 

Die Kalkulation der Nutzungsgebühr ist abhängig von den Nutzungszeiten. Je mehr Stunden die Räume genutzt werden, desto geringer könnte die Gebühr ausfallen.

Wie häufig die Räume in Zukunft privat genutzt werden, ist jedoch nicht absehbar und die Festlegung einer kostendeckenden Gebühr daher schwierig.

 

Bleibt die Gebühr i.H.v. 10,00 € bestehen, ergibt sich folgende Kostendeckung:

 

mtl. Belegungs- Stunden

Kostendeckung

EG

Kostendeckung

DG

100

 

99 %

56

98 %

56 %

30

52 %

30 %

20

35 %

20 %

10

17 %

10 %

 

Es ist daher ggf. zu überlegen, wie private Nutzungen möglich gemacht werden können.

 

 

4. Nutzung Trauzimmer und Gebührenerhebung:

Das Trauzimmer wurde wie folgt für Trauungen genutzt:

2022 = 1

2023 = 0

2024 = 1 (voraussichtlich)

Mit wie vielen Trauungen ab 2025 gerechnet werden kann, lässt sich schwer abschätzen.

 

r die Nutzung des Sitzungssaales im EG als Trauzimmer wurden 2019 Kosten i.H.v. 111,40 € berechnet. Darin enthalten sind die laut Satzung festgelegte Benutzungsgebühr für 1 Stunde i.H.v. 10,00 Euro, die Reinigungspauschale i.H.v. 20,00 Euro, sowie die Kosten für 2 Mitarbeiter des Bauhofs zum Herrichten und „ckbau“ des Raumes i.H.v. 81,40 €.

Der Stundenlohn der Bauhofmitarbeiter hat sich zwischenzeitlich erhöht, so dass sich für 2023 Gesamtkosten i.H.v. 124,- € ergeben würden.

 

Statt der von der GV Bornhöved in Ihrer Sitzung vom 26.09.2019 beschlossenen Pauschale i.H.v. 150,- € pro Trauung wurde im Dezember 2022 beschlossen, dass das Ehepaar statt einer Gebühr eine Spende an den Kinderhospitzdienst „Die Muschel e.V.“ in Bad Segeberg leisten möge.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichterhebung von Gebühren für das Trauzimmer nicht den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) entspricht.

Gem. § 6 (1) KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung dem Vorteil Einzelner oder Gruppen von Personen dient, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Als Benutzung einer öffentlichen Einrichtung gilt auch das Angebot einer Sonderleistung, von dem die Berechtigten nicht ständig Gebrauch machen.

Das Gebäude „Altes Amt“ ist laut Satzung eine Einrichtung der Gemeinde Bornhöved. Die Räumlichkeiten stehen unter den in § 1 der Satzung genannten Voraussetzungen zur Verfügung.

Die Möglichkeit der Trauung ist ein Vorteil Einzelner bzw. stellt ein Angebot einer Sonderleistung dar. Da kein privatrechtliches Entgelt gefordert wird, sind dementsprechend Gebühren zu erheben.

Eine Ermäßigung oder ein Verzicht der Gebühren gem. § 6 (3) KAG kann nicht erfolgen, da die Benutzung des Sitzungszimmers im EG als Trauzimmer nicht verpflichtend ist oder das Ehepaar nicht darauf angewiesen ist. Auch eine mögliche Gebührenermäßigung gem. § 4 (2) KAG kommt nicht in Betracht (soziale Gründe, soziale oder kulturelle Zwecke oder Veranstaltungen).

 

Im Hinblick auf eine konkrete Anfrage zur Möglichkeit einer Trauung im Alten Amt im Juni 2024 sollte kurzfristig geklärt werden, wie mit der Gebühr bzw. Spende für zukünftige Trauungen im Alten Amt zu verfahren ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Kostendeckung für die privat nutzbaren Räumlichkeiten wäre bei entsprechender Raumbelegung möglich. 

Eine Kostendeckung bei Trauungen wäre mit einer Gebühr i.H.v. z.Zt. 124,- €glich.

 


Beschlussvorschlag:

1.
Die Gemeindevertretung Bornhöved beschließt den Erlass der im Entwurf vorliegenden Neufassung der Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung der Einrichtung „Altes Amt“ in der Gemeinde Bornhöved

2.
Die Gemeindevertretung Bornhöved beschließt, dass die Nutzungsgebühren gem. § 8 der aktuell gültigen Satzung, aufgrund mangelnder privater Nutzung, z.Zt. nicht angepasst werden.


Die Nutzungszeiten sollen nach einem Jahr erneut festgestellt und die Nutzungsgebühren ggf. überprüft werden.

 

3.  

Die Gemeindevertretung Bornhöved beschließt für die Nutzung des Sitzungssaales im EG
eine Nutzungsgebühr in Höhe von 124,- Euro pro Trauung (der Satzungsentwurf beinhaltet dies bereits unter § 8 Nutzungsgebühren)

 


Anlage/n:

- Synopse

- Entwurf einer Neufassung der Nutzungs- und Gebührensatzung über die Benutzung der
  Einrichtung „Altes Amt" in der Gemeinde Bornhöved

- BAB 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse zur BV VO_2024_051_02GV (506 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Nutzungs- und Gebührensatzung 'Altes Amt' (219 KB)      
Anlage 3 3 BAB 2023 (394 KB)