Auszug - Aufteilung der Bilanzsumme auf allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Protokollführer teilt mit, dass die GemHVO-Doppik zum 01.01.2024 in die GemHVO geändert wird. Die wesentliche Neuerung ist, dass die Ergebnisrücklage durch eine Ausgleichsrücklage ersetzt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gemeinde im Rahmen der Haushaltsplanung einen Jahresfehlbetrag durch die Ausgleichsrücklage decken (fiktiver Haushaltsausgleich).
Gemäß der GemHVO hat die Gemeindevertretung über die Aufteilung des entsprechenden Bilanzwertes auf die allgemeine Rücklage und die Ausgleichsrücklage zu beschließen. Die allgemeine Rücklage soll mindestens 20 % der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2022 aufweisen, übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 % der allgemeinen Rücklage beträgt.
Zum 31.12.2022 beträgt die Bilanzsumme der Gemeinde Trappenkamp 43.647.508,38 EUR, so dass die allgemeine Rücklage zur Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 8.729.501,67 EUR betragen müsste.
Die Gemeinde Trappenkamp verfügt aktuell über Rücklagen in Höhe von 5.491.350,24 EUR, so dass die Mindesthöhe nicht erreicht wird.
Daher ist der Gesamtbetrag der allgemeinen Rücklage zuzuführen und eine Ausgleichsrücklage besteht nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die bestehende allgemeine Rücklage sowie die Ergebnisrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024 in voller Höhe der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0