Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:34 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
VO/2023/408/07GV Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kirsten Lange
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Lange, Kirsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Bürgermeister Saggau erläutert die Beschlussvorlage und es schließt sich eine Aussprache an.

 

In der Aussprache wird ein Meinungsbild der Gemeindevertretung gewünscht und es wird über die Einführung des Sitzungsgeldes abgestimmt. Demnach spricht sich die Gemeindevertretung mehrheitlich für die Einführung aus (dafür: 4, dagegen: 0, Stimmenthaltungen: 3).

 

Im Anschluss wird über die Höhe des Sitzungsgeldes beraten und sich auf folgende Höhen geeinigt:

 

  • Mitglieder der Gemeindevertretung und der ständigen Ausschüsse erhalten 35,00 EUR
  • Die Ausschussvorsitzenden erhalten 70,00 EUR
  • Mitglieder der Gemeindevertretung, die an Ausschusssitzungen ohne Stimmrecht nur der Information halber teilnehmen, erhalten ein reduziertes Sitzungsgeld in Höhe von 17,50 EUR.

 

Des Weiteren wird eine Änderung des § 8 Abs. 2 S. 2 der Hauptsatzung durch Bürgermeister Saggau angeregt. Derzeit erhält die Stellvertretung des Bürgermeisters für jeden Tag, an dem der Bürgermeister vertreten wird, eine Entschädigung in Höhe eines Dreißigstel von 75 % der monatlichen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters.

 

Er schlägt eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 100 % vor.

 

Anschließend wird über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abgestimmt.


 


  
Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung, entsprechend dem Entwurf in der Anlage, mit folgenden Änderungen zu erlassen ist:

  1. Die Mitglieder der Gemeindevertretung und der ständigen Ausschüsse erhalten für die Teilnahme an Sitzungen ihrer Gremien ein Sitzungsgeld in Höhe von 35,00 Euro.
  2. Die Ausschussvorsitzenden erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 70,00 EUR.
  3. Mitglieder der Gemeindevertretung, die an Ausschusssitzungen ohne Stimmrecht nur der Information halber teilnehmen, erhalten ein reduziertes Sitzungsgeld in Höhe von 17,50 EUR.

 

Des Weiteren wird § 8 Abs. 2 S. 2 wie folgt geändert:

„Die Aufwandsentschädigung wird für jeden Tag, an dem die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vertreten wird, in Höhe eines Dreißigstels von 100 % der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gewährt.“

 

Die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1