Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/408/07GV  

Betreff: Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kirsten Lange
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Lange, Kirsten
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek (offen)   
11.01.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.09.2023 wurde die Verwaltung gebeten, eine Beschlussvorlage bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu fertigen, da Interesse an der Einführung eines Sitzungsgeldes besteht. Da die Gemeinde Tarbek die Entschädigungen über die Hauptsatzung im § 8 geregelt hat, wurde ein Entwurf der II. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung gefertigt; dieser ist der Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Derzeit wird kein Sitzungsgeld gezahlt. Sollte das Sitzungsgeld auf den Höchstbetrag analog der EntschVO des Landes (§ 12) angepasst werden entstehen Mehrkosten von derzeit € 35,00 pro Sitzung und Teilnehmer/in.

 


Beschlussvorschlag:

 

Variante 1

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung, entsprechend dem Entwurf in der Anlage, ggf. mit folgenden Änderungen __________ [bitte eintragen], zu erlassen ist. Sie tritt zum __________ [bitte eintragen] in Kraft.

oder

Variante 2

Die Gemeindevertretung beschließt, auch zukünftig kein Sitzungsgeld zu zahlen.

 


Anlage/n:

 

-          #2. Nachtrag Haupts. Entschädigung 2023.11.30.pdf

-          LandesEntschV_SH_2023.pdf

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 #2. Nachtrag Haupts. Entschädigung 2023.11.30 (334 KB)      
Anlage 2 2 LandesEntschV_SH_2023 (70 KB)