Amt Bornhöved
 

Auszug - Fahrradleasing für die Beschäftigten der Gemeinde Trappenkamp  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 28
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2023/039/10GV-1 Fahrradleasing für die Beschäftigten der Gemeinde Trappenkamp
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie ThedeAktenzeichen:1.1
  Bezüglich:
VO/2023/039/10GV
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Thede, Melanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister trägt den Sachverhalt der Beschlussvorlage vor. Auf den Hinweis von Herrn Jaouadi eine Gewährung für den gesamten Beschäftigungszeitraum zu ermöglichen und die Nachfrage von Herrn Schultz, ob nicht auch Lastenfahrräder bezuschusst werden sollten, teilt der Bürgermeister mit, dass er der Auffassung ist, dass zunächst einmal mit dem vorgesehenen Modell gestartet werden sollte. Weiteres würde dann nach seiner Einschätzung im Laufe der Zeit die Erfahrung mit sich bringen.

 

Es wird gemäß vorliegender Beschlussvorlage über folgende Beschlussvorschläge abgestimmt:
 


a)      Der nachstehende Beschluss aus der Gemeindevertretung vom 21.09.2023

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wird aufgehoben.

 Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

  1.      Es wird folgender neuer Beschluss durch die Gemeindevertretung gefasst:
    1.         Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschäftigten einen monatlichen Zuschuss für den Kauf oder das Leasen eines (Elektro-)Fahrrads i. H. v. 67 % des Kaufpreises bzw. der Leasingrate maximal jedoch 30,00 € zu gewähren. Die letzte Rate ist ggf. anzupassen, um die Zuschusssumme nicht zu überschreiten.
    2.         Die Zuschusszahlung erfolgt in dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Zuschussgewährung schriftlich zugesichert wurde.
    3.          Der Zuschuss kann pro Beschäftigten nur 1x in dem Zeitraum von 7 Jahren in Anspruch genommen werden.
    4.         Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum bzw. Leasingbeginn unter Vorlage des entsprechenden Kauf- bzw. Leasingvertrages erfolgen.
    5.         Der Gesamtwert einschließlich des leasingfähigen Zubehörs i. H. v. 7.000 € darf nicht überschritten werden.
    6.             Die Zuschussgewährung orientiert sich an der Laufzeit des Leasingvertrages, maximal jedoch für 36 Monate. Beim Kauf wird der Zuschuss ebenfalls für maximal 36 Monate gewährt.
    7.          Unter dem PSK 10/111020.5411000 sind für 2024 Haushaltsmittel für 9 Beschäftigte, somit 2.430,00 € einzuplanen. 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 14 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 1