Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/039/10GV-1  

Betreff: Fahrradleasing für die Beschäftigten der Gemeinde Trappenkamp
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie ThedeAktenzeichen:1.1
  Bezüglich:
VO/2023/039/10GV
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Thede, Melanie
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
07.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Trappenkamp hat am 21.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschäftigten das Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung zu ermöglichen.
  2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, einen Leasing-Rahmenvertrag, nach Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens, zu schließen.  Der Vertrag muss beinhalten, dass der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin das Leasingfahrzeug übernimmt und keinerlei Haftung für die Gemeinde entsteht.
  3. Der Bürgermeister wird ebenfalls bevollmächtigt, die Entgeltumwandlungs- und Überlassungsverträge mit den Beschäftigten zu schließen.

Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes und der aktuellen personellen Situation, kann dieser Beschluss nicht zeitnah abgearbeitet und umgesetzt werden. Dies wurde am 26.10.2023 in einem Gespräch mit der Stabstelle Trappenkamp und der stellvertretenden Leitenden Verwaltungsbeamtin erörtert.

 

Deshalb wird eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung des Kaufes bzw. Leasen eines (Elektro-)Fahrrades von Seiten der Gemeinde in dieser Vorlage dargestellt.

 

Der Vorstand des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) hat den Beschluss gefasst, seinen Mitgliedern zu ermöglichen, dass sie ihren Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 30,00 €/Monat für den Kauf oder das Leasen eines Fahrrades zahlen können. Das bedeutet, dass auch ein Zuschuss z.B. i.H.v. 25,00 €glich wäre. Die Anwendung ist den Mitgliedern des Verbandes freigestellt (kann-Regelung). Insofern gibt es keinen Anspruch der Beschäftigten auf eine Umsetzung.

 

Die Dauer der Zuschussgewährung orientiert sich an den Regelungen zum Fahrradleasing entsprechend der in § 3 des TV-Fahrradleasing genannten Nutzungsdauer. Danach sind die Beschäftigten an die Laufzeit des Leasingvertrages, längstens jedoch für 36 Monate gebunden. Dementsprechend ist auch die Zahlung des Zuschusses auf den Zeitraum der Leasingverträge, maximal jedoch für den Zeitraum von 36 Monaten (3 Jahren) zu begrenzen. Diese Regelung gilt für den Kauf eines Fahrrades gleichermaßen.

 

Der Arbeitgeber kann die genauen Modalitäten und Anforderungen für die Zahlung des Zuschusses festlegen. Es könnte z.B. festgelegt werden, dass die Zuschussgewährung nur erfolgt, wenn innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum bzw. Leasingbeginn ein Antrag mit Vorlage des entsprechenden Kauf- bzw. Leasingvertrages erfolgt. Zudem könnte festgelegt werden, dass der Gesamtwert einschließlich des leasingfähigen Zubehörs i.H.v. 7.000 € nicht überschritten wird. Die Zuschusssumme sollte maximal 67 % des Kaufpreises bzw. der Leasingrate bzw. 1.080 € (30,00 € x 36 Monate) betragen. Die letzte Rate ist ggf. anzupassen, um die Zuschusssumme nicht zu überschreiten. Der Zuschuss kann pro Beschäftigten nur 1x in dem Zeitraum von 7 Jahren in Anspruch genommen werden.

 

Die Zuschusszahlung erfolgt in dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Zuschussgewährung schriftlich zugesichert wurde. Ein früherer Zeitpunkt ist, aufgrund des Meldeschlusses bei der Versorgungsausgleichskasse, nicht möglich.

 

Weiterhin ist folgende Info den Ausführungen des KAV zu entnehmen:

Kaufen oder leasen hingegen die Beschäftigten (Elektro-)Fahrräder selbst und der Arbeitgeber zahlt ihnen zu diesem Zweck einen monatlichen Zuschuss, so handelt es sich nicht um einen Fall des § 3 Nr. 37 EStG. In steuerrechtlicher Hinsicht ist der Teil des Zuschusses (max. 30,00 €) wie eine Einnahme in Geld zu werten. Nach Änderung des Jahressteuergesetzes 2020 liegt eine zweckgebundene Geldleistung vor, die von den Regelungen für Sachbezüge ausgenommen wurde. Es greift also nicht (mehr) die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Der Zuschuss ist vielmehr wie Arbeitslohn zu versteuern.“

Die Zuschusskosten müssten für das Haushaltsjahr 2024 unter dem PSK 10/111020.5411000 entsprechend eingeplant werden.

 

Der Gemeinde Trappenkamp liegen 7 Anträge aus der Mitarbeiterschaft für ein Fahrradleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung vor. Es ist möglich, dass diese Beschäftigten die Zuschussgewährung in Anspruch nehmen würden.

 

Sollte die Gemeinde Trappenkamp ihren Beschäftigten die Zuschussgewährung ermöglichen, muss sie damit rechnen, dass weitere Beschäftigte diese Möglichkeit in Anspruch nehmen werden. Daher wird empfohlen.r mindestens 2 weitere Beschäftigte die Haushaltsmittel vorsorglich einzuplanen. Sollten darüber hinaus weitere Beschäftigte diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen und die geplanten Haushaltsmittel nicht ausreichen, müssten diese überplanmäßigen Ausgaben durch Einsparungen an anderer Stelle oder durch Ertragsverbesserungen gedeckt werden, da im Zuge der Gleichbehandlung allen Beschäftigten die Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben werden muss.

 


Finanzielle Auswirkungen:

max. 30,00 €/Monat pro Beschäftigten = 360,00 €/Jahr pro Beschäftigten

 

r das Planjahr 2024 sollten die Kosten für 9 Monate berechnet und eingeplant werden, da die Inanspruchnahme des Zuschusses frühestens nach der Haushaltsgenehmigung erfolgen kann.

 

Entsprechend den vorliegenden Anträgen müssten 1.890,00 €r 2024 im Haushalt unter dem PSK 10/111020.5411000 eingeplant werden.

 

Sollten für 2 weitere Beschäftigte Haushaltsmittel eingeplant werden, sind zusätzlich

540,00 €, also insgesamt 2.430,00 €r 2024 einzuplanen.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der nachstehende Beschluss aus der Gemeindevertretung vom 21.09.2023

 

wird aufgehoben.

 

  1. Es wird folgender neuer Beschluss durch die Gemeindevertretung gefasst:
    1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschäftigten einen monatlichen Zuschuss für den Kauf oder das Leasen eines (Elektro-)Fahrrads i.H.v. 67 % des Kaufpreises bzw. der Leasingrate maximal jedoch 30,00 € zu gewähren. Die letzte Rate ist ggf. anzupassen, um die Zuschusssumme nicht zu überschreiten.
    2. Die Zuschusszahlung erfolgt in dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Zuschussgewährung schriftlich zugesichert wurde.
    3. Der Zuschuss kann pro Beschäftigten nur 1x in dem Zeitraum von 7 Jahren in Anspruch genommen werden.
    4. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum bzw. Leasingbeginn unter Vorlage des entsprechenden Kauf- bzw. Leasingvertrages erfolgen.
    5. Der Gesamtwert einschließlich des leasingfähigen Zubehörs i.H.v. 7.000 € darf nicht überschritten werden.
    6. Die Zuschussgewährung orientiert sich an der Laufzeit des Leasingvertrages, maximal jedoch für 36 Monate. Beim Kauf wird der Zuschuss ebenfalls für maximal 36 Monate gewährt.
    7. Unter dem PSK 10/111020.5411000 sind für 2024 Haushaltsmittel für 9 [Anzahl ggf. anpassen] Beschäftigte, somit 2.430,00 € einzuplanen. 

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
VO/2023/039/10GV   Fahrradleasing für die Beschäftigten der Gemeinde Trappenkamp   Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung   Vorlage
VO/2023/039/10GV-1   Fahrradleasing für die Beschäftigten der Gemeinde Trappenkamp   Fachbereich 1 - Zentrale Dienste   Vorlage