Auszug - Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Satzung des Amtes Bornhöved über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Obdachlosneunterkünfte des Amtes Bornhöved vom 20.12.2010 (Benutzungsgebührensatzung Obdachlosenunterkünfte)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Beschlussvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Auf Nachfrage wird erklärt, dass es keine 100 %ige Auslastung in den vergangenen Jahren gab.
Beschlussvorschlag:
Die Benutzungsgebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft des Amtes Bornhöved wird ab 01.01.2024 auf mtl. 216,00 € je Wohnraum festgesetzt und die Präambel entsprechend angepasst.
Der Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte des Amtes Bornhöved wird gem. anliegendem Entwurf beschlossen.
Abstimmungsergebnis dafür: 46 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0