Auszug - Entwicklung "Ortskern" im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme (Maßnahme 4 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK)) hier: Gestaltung der Bereiche "Gablonzer Straße" und "Sudetenplatz" (Maßnahmen 4.6 und 4.7 des IEK)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Musyal trägt den Sachverhalt der Beschlussvorlage vor. Sie ergänzt, dass zwischenzeitlich eine grundsätzliche Bewilligung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) von Städtebaufördermitteln vorliegt, die Auszahlung der Mittel jedoch auf die Jahre 2025 und 2026 gestreckt worden ist, so dass die Gestaltungsplanung für 2024 nicht ausgeschrieben und vergeben werden kann. Frau Kech rät dazu, den Beschluss unter Vorbehalt des Vorliegens ausreichender Städtebaufördermittel zu fassen, für den Fall, dass doch noch Fördermittel vom MIKWS im laufenden Jahr 2024 bewilligt werden. In diesem Fall würde der erforderliche Beschluss dann schon vorliegen und es könnte kurzfristig ausgeschrieben werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Gestaltungsplanung für die Bereiche „Gablonzer Straße“ und „Sudetenplatz“ und ggf. erforderliche Fachgutachten, sofern ausreichende Städtebaufördermittel vorhanden sind, auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0