Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2023/294/10GV  

Betreff: Entwicklung "Ortskern" im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme (Maßnahme 4 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK))
hier: Gestaltung der Bereiche "Gablonzer Straße" und "Sudetenplatz" (Maßnahmen 4.6 und 4.7 des IEK)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Carmen KechAktenzeichen:3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
12.10.2023 
Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
16.11.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Bereich um den Marktplatz soll seiner Funktion als Treffpunkt, repräsentatives Aushängeschild der Gemeinde und zentraler Veranstaltungs- und Versorgungsbereich zukünftig stärker nachkommen als bisher. Zur Umsetzung dieses Ziels ist laut IEK ein umfangreiches Maßnahmenpaket geplant, das unter anderem die Aufwertung und Umgestaltung der Straßen, Wege und Plätze im Ortskern sowie eine Verlagerung und Neugestaltung des ZOBs beinhaltet.

 

Eine übergreifende Gestaltungsplanung soll die Grundlage für die baulichen-gestalterischen Maßnahmen im öffentlichen Raum im Bereich am Markt/ZOB und bis zur Gablonzer Straße/Sudetenplatz bilden. Mit der Gestaltungsplanung soll die Voraussetzung für eine einheitliche und abgestimmte Gestaltung der Erschließungsanlagen geschaffen werden.

 

Aufgrund noch nicht abschließend geklärter Grundstücksangelegenheiten und Flächenentwicklungspotenzialen in zentralen Bereichen des Ortskerns wird zunächst die Gestaltungsplanung für die Frei- und Verkehrsräume im Bereich Sudetenplatz/Gablonzer Straße angestrebt. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für die darauffolgende, übergreifende Gestaltungsplanung des Ortskerns dienen. Zur Klärung der Grundstücksangelegenheiten und Entwicklungspotenziale sind weitere Eigentümergespräche geplant, die nach Vorliegen einer gutachterlichen Wertermittlung der entsprechenden Grundstücke stattfinden sollen.

 

Hierbei handelt es sich um die Einzelmaßnahmen 4.6 und 4.7 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK). Der Straßenraum der Gablonzer Straße ist durch einen geraden Verlauf und eine relativ breite Fahrbahn geprägt. Eine sichere und barrierefreie Überquerung der Verkehrsflächen ist nicht gegeben, insbesondere auf Höhe des Sudetenplatzes aber auch in anderen Bereichen. Dazu tragen auch beidseitig vorhandene Parkbuchten bei, welche die Flächeninanspruchnahme des Straßenraums zusätzlich erhöhen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Der Fahrbahnbereich ist dort mit zusätzlichen Fahrspuren für den Parksuchverkehr nach heutigen Maßstäben deutlich überdimensioniert und soll angepasst werden. Die Fußwege weisen Gestaltungsmängel auf und sind für einen Begegnungsverkehr zu schmal dimensioniert. Ehemalige Radwege sind noch vorhanden und in die Nebenflächen integriert, jedoch nicht mehr benutzungspflichtig. Insgesamt besteht ein hoher Erneuerungs- und Umgestaltungsbedarf für die Gablonzer Straße zwischen der Einmündung Kurlandstraße im Süden und dem Kreuzungsbereich Erfurter Straße im Norden des Ortskerns. Eine Neugestaltung und Aufwertung des Straßenraums inklusive Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für den nicht-motorisierten Individualverkehr ist daher zur Umsetzung der Sanierungsziele vorgesehen. Die Maßnahme soll auf Höhe des Sudetenplatzes des Weiteren eine nachhaltig funktionale Stärkung des Bereichs der Ladenzeile als nördlicher Teil des zentralen Versorgungsbereichs unterstützen. Zusätzlich zur Neugestaltung des Straßenraums ist eine Erneuerung der Fahrbahn zu prüfen. Für die Grünanlage des Sudetenplatzes, die zum Teil auch eine Erschließungsfunktion für den PKW-Verkehr übernimmt, wurden gem. IEK Gestaltungsmängel und der Bedarf einer Aufwertung des Bereichs festgestellt. Nutzungsanreize der Flächen oder aktivierende Stadtmöbel sind nicht vorhanden. Die Wegeverbindungen weisen durch die bauliche Ausgestaltung und schadhafte Oberflächen Mängel in der barrierefreien Gestaltung auf. Der Sudetenplatz ist in den Aufwertungsprozess des zentralgelegenen Bereichs im Ortskern mit eingebunden. Wesentliche Ziele im Rahmen der insgesamt angestrebten Aufwertung und Änderung der Erschließungsanlage sind eine barrierefreie Umgestaltung des Platzes, eine Überprüfung und ggf. Neuordnung der Verkehrsfunktion der Versorgungswege hinsichtlich der PKW-Verkehre (in Verbindung mit der Planung für die angrenzende Gablonzer Straße) und eine insgesamt stärkere Bespielung/Attraktivierung des Sudetenplatzes auf Grundlage einer Gestaltungsplanung.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Gestaltungsplanung werden auf ca. 100.000 € brutto (davon ca. 60.000 € für Gablonzer Str. und 40.000 € für Sudetenplatz) zzgl. Kosten für ggf. erforderliche Fachgutachten geschätzt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Städtebauförderung.

 
 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Gestaltungsplanung für die Bereiche „Gablonzer Straße“ und „Sudetenplatz“ und ggf. erforderliche Fachgutachten auszuschreiben.

 

 


Anlage/n: