Amt Bornhöved
 

Auszug - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich der Dorfstraße, nördlich der Straßen Damsdorfer Straße/Am Ringreiterplatz und westlich des Grasweges" hier: Beschluss über den Vorentwurf  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 19.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:12 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
VO/2023/286/05GV 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "östlich der Dorfstraße, nördlich der Straßen Damsdorfer Straße/Am Ringreiterplatz und westlich des Grasweges
hier: Beschluss über den Vorentwurf
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:SG 3.1
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Bürgermeister übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- und Wegeangelegenheiten. Herr Detlof berichtet aus der Sitzung vom 12.10.2023.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Sitzung von Frau Jendrny, Kreis Segeberg, vorgestellt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird vor der nächsten Bauausschusssitzung stattfinden.


 


  
 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Östlich der Dorfstraße, nördlich der Damsdorfer Straße, nördlich der Straße Am Ringreiterplatz, westlich des Grasweges, Teilflächen der Flurstücke 22 und 23 Flur 4 sowie die Flurstücke 33/1, 232/33, 233/33, 234/33, Flur 8 in der Gemarkung Schmalensee“ wird genehmigt.

Lageplan mit Umgrenzung des Plangebietes:

 

 

  1. Auf Grundlage der Vorentwurfsunterlagen ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor der nächsten Sitzung des Bauausschusses durchzuführen (§ 3 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen   

(§ 2 Abs. 2 BauGB)

 


Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0