Vorlage - VO/2023/286/05GV
|
|
Sachverhalt:
I.
Die Gemeindevertretung hat am 16.12.2020 einen Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Mit dieser Änderung soll eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche planungsrechtlich für eine Wohnbebauung vorbereitet werden. Parallel zur Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung erfolgt die Aufstellung des Bebaungsplanes Nr. 8, 1. Bauabschnitt. Das Plangebiet umfasst das Gebiet „Östlich der Dorfstraße, nördlich der Damsdorfer Straße, nördlich der Straße Am Ringreiterplatz, west-lich des Grasweges, Teilflächen der Flurstücke 22 und 23 Flur 4 sowie die Flurstücke 33/1, 232/33, 233/33, 234/33, Flur 8 in der Gemarkung Schmalensee“.
II.
Die Vorentwurfsunterlagen der Planung hat der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg erarbeitet. Die Unterlagen sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung der Planung wird auf diese Unterlagen Bezug genommen.
Ein Vertreter der Kreisplanung wird in der Sitzung des Fachausschusses die Entwurfsunterlagen erläutern und für etwaige Fragen zur Verfügung stehen.
III.
In diesem Verfahrensschritt entscheidet die Gemeindevertretung über die Vorentwurfsunterlagen und bestimmt diese danach für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden (§§ 2 (2), 4 (1) BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
- Der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Östlich der Dorfstraße, nördlich der Damsdorfer Straße, nördlich der Straße Am Ringreiterplatz, westlich des Grasweges, Teilflächen der Flurstücke 22 und 23 Flur 4 sowie die Flurstücke 33/1, 232/33, 233/33, 234/33, Flur 8 in der Gemarkung Schmalensee“ wird genehmigt.
Lageplan mit Umgrenzung des Plangebietes:
- Auf Grundlage der Vorentwurfsunterlagen ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am XX.XX.XXXX (bitte Datum eintragen oder den Hinweis aufnehmen, dass der Termin noch bestimmt wird) durchzuführen (§ 3 Abs. 1 BauGB).
- Die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Außerdem sind die Nachbargemeinden zu beteiligen
(§ 2 Abs. 2 BauGB)
Anlage/n:
Planentwurf
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Schmalensee FNP_8 Änd_2023-09-28 (357 KB) | ||||
2 | Schmalensee_8. FPÄ_Begründung_Vorentwurf_2023-09-26 (1002 KB) |