Amt Bornhöved
 

Auszug - Gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauvorhaben im Kroogredder  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 17.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
VO/2023/275/04GV Gemeindliches Einvernehmen zu einem Bauvorhaben im Kroogredder
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Nils WieskeAktenzeichen:3.5
Federführend:Fachbereich 3 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Wieske, Nils
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Für eine Bauvoranfrage zu einem Bauvorhaben im Kroogredder ist das gemeindliche Einvernehmen herzustellen und die Anfragenden erläutern den Anwesenden ihr Vorhaben (Errichtung von einem Doppelhaus und einem Einfamilienhaus) ausführlich. Ein Baubeginn ist z. Z. wegen der relativ hohen Baupreise und dem aktuellen Zinsniveau nicht bekannt.

 

Sollte die Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen, wäre alternativ die Errichtung eines großen Doppelhauses mit zwei Einliegerwohnungen in dem Baufenster möglich.

Nach den Ausführungen verlassen die Anfragenden die Sitzung.

 

In der späteren Aussprache erfolgt eine kontroverse Diskussion über die beiden vorgestellten Baualternativen, in der u. a. auch darauf hingewiesen wird, dass bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens eine Vorbildfunktion entstehen könnte und dass bei einer Nachverdichtung der Bebauung auch Probleme bei den Klärteichen möglich sind.

  
 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Gönnebek versagt ihr Einvernehmen für eine Befreiung vom B-Plan Nr. 1 ein Einfamilienhaus außerhalb des Baufensters zu errichten, da das Vorhaben den Grundzügen der Planung widerspricht.

 

Das Vorhaben ist gemäß den Festsetzungen in B-Plan Nr. 1 (wie z.B. der Bebauungsvorschlag 2) zu planen.


 

Abstimmungsergebnis dafür: 0 dagegen: 7 Stimmenthaltung: 1