Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Anbauerweiterung des Feuerwehrgebäudes inkl. möglicher Fördermöglichkeiten  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 17.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
VO/2023/301/04GV Beratung und Beschlussfassung über die Anbauerweiterung des Feuerwehrgebäudes inkl. möglicher Fördermöglichkeiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Maren Lemberger
Federführend:Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Bearbeiter/-in: Lemberger, Maren
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im Juli wurde eine neue Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern bekannt gegeben. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (max. 300.000 EUR). Das Fördervolumen beträgt für Schl.-Holst 8 Mio. EUR. Förderanträge sind bis zum 31.10.2023 inkl. Planungsunterlagen einzureichen und die Finanzierung der Maßnahme muss sichergestellt sein. Die Kosten für die Außenanlagen sind allerdings nicht förderfähig.

Alternativ hatte die Gemeinde bereits aus dem vorherigen Förderprogramm eine Förderung von rd. 23.000 EUR bewilligt bekommen. Der Bewilligungszeitraum ist zwar abgelaufen, aber das Land würde, den Bewilligungszeitraum nachträglich auch noch verlängern, wenn kein Förderantrag zum neuen Förderprogramm gestellt wird. Sollte ein Antrag nach dem neuen Programm gestellt werden, würde die bereits ausgezahlte alte Bewilligung verzinst zurückgefordert werden (rd. 5.000 EUR Zinsen). 
 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt einen Antrag auf Fördermittel aus der Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern in Schleswig-Holstein vom 26.07.2023 zu stellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Anbauerweiterung in Höhe von 555.000 € werden im Haushalt 2024 der Gemeinde Gönnebek bereitgestellt.

.


Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0