Amt Bornhöved
 

Auszug - Vorstellung des Sanierungskonzeptes Oberflächenentwässerung  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Tarbek Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
VO/2023/300/07GV Vorstellung des Sanierungskonzeptes Oberflächenentwässerung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Dagmar FockengaAktenzeichen:3.3
Federführend:Fachbereich 4 - Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Fockenga, Dagmar
 
Wortprotokoll

  Der Bürgermeister übergibt das Wort an die Firma Petersen & Partner.

 

Herr Sattelkau berichtet davon, dass die Regenwasserkanäle im Jahr 2022 bereits durch eine Kameraführung aufgenommen wurden. Dabei wurden die Regenwasserhauptkanäle und die Anschlusskanäle untersucht. Die Firma Petersen & Partner hat diese Daten analysiert und eine Liste der Schäden in und an den Kanälen zusammengestellt. Aus diesen Schäden wurde ein Sanierungskonzept erstellt und einzelne Sanierungsverfahren herausgearbeitet.

 

Folgende Schäden wurde anhand von Bildaufnahmen beispielhaft in der Sitzung dargestellt:

 

-          Rohre, die kurz vor dem Einsturz sind

(Hier fragt der Bürgermeister nach, ob es sich bei dem Foto um den Zufluss zur Hauptleitung handelt.  Herr Sattelkau bejaht dies.)

-          ein Rohr ist stark ausgeworfen, da eine Wasserleitung durch den Anschlusskanal durchschossen wurde

-          ausgebrochene Anschlüsse, wo Bodenmaterial sichtbar ist

-          sichtbare Oberflächenschäden der Betonrohre

-          Einige Anschlusskanäle die scheinbar von Grundstücken kommen oder in Richtung von Grundstücken verlaufen wurden gefunden. Diese Anschlüsse sind sehr stark versandet (80-90% der Kanäle).

-          an mehreren Muffen wachsen Pflanzen und Unkraut in die Kanäle

 

Herr Sattelkau beschreibt mehrere mögliche Verfahren und Möglichkeiten für die Kanalsanierung. Einige der Schäden können in geschlossener Bauweise saniert werden. Dabei werden die Schäden ausgehend von Kontrollschächten aus über Inlinerverfahren saniert.

 

Es gibt jedoch auch einige Schäden, die nicht in geschlossener Bauweise saniert werden können. In diesen Fällen wird in offener Bauweise (Rohrgraben oder Baugrube) saniert.

 

Herr Sattelkau ergänzt, dass die Schachtbauwerte nicht mit identifiziert wurden und deswegen kein Sanierungskonzept dafür vorliegt. In den Inspektionsvideos ist jedoch zu erkennen, dass im Sohlbereich Materialausspülungen vorhanden sind.

 

Die Kostenschätzung der Sanierung für die Schadstellen beträgt 250.000€ bis 270.000€ brutto inkl. Baunebenkosten.

 

Herr Krumm erklärt, dass zur Berechnung der Hydraulik der Regenwasserhauptleitung bekannt sein muss, welche Wassermenge einfließen kann und wie viele Grundstücke angeschlossen sind/angeschlossen werden sollen und ob es ggf. Flächen gibt, die nicht direkt in der Ortsmitte liegen, von denen jedoch bei Starkregen wildfließendes Wasser in den Kanal eindringen kann.

 

Durch die Kameraaufnahmen wurden einige versandete scheinbare Hausanschlüsse gefunden. Für die Berechnung der Hydraulik muss festgelegt werden, ob Grundstücke an die Regenwasserhauptleitung angeschlossen sein dürfen/angeschlossen werden dürfen. Diese Kernfrage muss vor einer Sanierung der Regenwasserhauptleitung geklärt sein.

 

Dazu merkt Herr Krumm an, dass es aufgrund von wassertechnischen und klimaschützenden Gründen ratsam wäre, das Niederschlagswasser ausschließlich auf den Grundstücken versickern zu lassen. Somit kann man Anschlüsse an den Hauptkanal vermeiden und der Kanal bleibt zur ausschließlichen zur Entwässerung von Gehwegen und öffentlichen Straßen frei. Diese Entwässerungsregelung müsste in einer Abwassersatzung geregelt werden, bevor die hydraulische Sanierung beginnt.

 

Es wurden bereits Berechnungen über die benötigte Größe des Kanals angestellt. Dabei wurde die durch die Straßen versiegelte Fläche mit 90% angesetzt. Die Einzugsgebiete der Grundstücke wurden mit 0%, 5% und 10% Versiegelung berechnet. Der prozentuale Anteil der Versiegelung der Grundstücke ist abhängig davon, ob Grundstücke angeschlossen werden dürfen und ggf. wie viele geeignet sind.

 

Anhand eines Längenschnittes erklärt Herr Krumm, wie sich der Wasserspiegel im Verlauf des Kanals bei Regen verändert und ab welchem Punkt das hochgestaute Wasser an die Oberfläche austritt.

 

Die Firma Petersen & Partner hat hydraulische Berechnungen durchgeführt, welche Wassermengen an dem o.g. Punkt austreten, wenn 0% (nur Straßen und Gehwege), 5% oder 10% der Grundstücke angeschlossen sind:

 

 

austretende Wassermenge

zweijähriges Regenereignis

zwanzigjähriges Regenereignis

0% Anschluss

2 m³

16 m³

5% Anschluss

2 m³

63 m³

10% Anschluss

2 m³

112 m³

 

 

Frau Fockenga fragt den Bürgermeister, wir oft es tatsächlich zu einer Überflutung kommt.

Der Bürgermeister erklärt, dass es standardmäßig zweimal im Jahr passiert, anstatt als alle 2 Jahre. Dieses Jahr gab es noch keine Überflutung.

 

Die Firma Petersen & Partner empfehlt als Lösung ab dem Punkt, wo die Wassermassen austreten einen neuen Kanal (Durchmesser min. 400mm), der in den Trappenkamper Weg reinführt, zu bauen.

 

Die Kostenschätzung für den Neubau dieses Kanals beläuft sich auf 380.000€ bis 420.000€.

 

 

Herr Krumm erklärt, dass die Gemeinde als möglicherweise kostengünstigere Alternative auch einen Notüberlauf herstellen kann. Man könnte am Punkt des Austretens des Wassers im Hauptregenkanal ein 300er Rohr anschließen und so das überschüssige Wasser auf ein Feld oder in die vorhandenen Mulden beim Alt-Erfrader-Weg ableiten. Dabei müssten die Mulden jedoch noch vergrößert werden.

Es gibt eine Diskussion über den Verlauf und den genauen Austrittspunkt des Wassers. Dadurch könnte man auf eine hydraulische Sanierung des Hauptregenkanals verzichten.

 

Sollte das Rohr bis zu den Mulden am Alt-Erfrader-Weg laufen sollen, muss die Rohrverlegung von den Eigentümern genehmigt werden und eine Grundlast im jeweiligen Grundbuch eingetragen werden.

 

Es ist noch zu klären, bis wohin genau dieses Rohr laufen sollte.

 

Herr Krumm weist daraufhin, dass im Sanierungskonzept auch eine Regenklärung mit Kostenschätzung angesprochen wird. Die Regenklärung ist ein Pflichtbestandteil des Sanierungskonzeptes und wurde deshalb thematisiert. Grundsätzlich muss die Landesstraße, als Hauptverkehrsstraße, durch eine Regenklärung gereinigt werden. Wenn ein Abschlag des Hauptregenkanals gemacht werden würde, wäre der Abschlag nicht solgleich. Aus diesem Grund würde der Schmutz weiterhin durch den Hauptregenkanal fließen und nur reines Niederschlagswasser würde über den Abschlag abgeführt werden.

 

Es soll ein Ortstermin stattfinden, um zu schauen, wo das Wasser am optimalsten hingeleitet werden kann und um die zur Verfügung stehen Flächen zu begutachten.

 

Herr Bickel fragt die Firma Petersen & Partner, ob es Möglichkeiten zur Förderung gibt, da es sich um eine Landesstraße handelt.

Herr Krumm erklärt, dass innerhalb der Ortsdurchfahrt die Gemeinde zuständig ist. Eine Voraussetzung für eine mögliche Kostenbeteiligung des Landes ist, dass sich kein Hausanschluss am Hauptregenkanal befindet. Zu einer möglichen Kostenbeteiligung gibt es entsprechende Beteiligungsformen des Landes. Dies wird von der Firma Petersen & Partner geprüft.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Möglichkeit das Land aufzufordern bei der Sanierung der Straße auch gleichzeitig die Straßendecke zu sanieren.

Frau Fockenga merkt an, dass das Land momentan keine Kapazitäten für solche Maßnahmen hat.

 

 

Herr Thomas Endelmann nimmt ab 20.10 Uhr an der Sitzung teil.

 

 

Die Ausschussmitglieder besprechen die Idee, Ansprüche gegenüber die Verursacher der durchschossenen Regenkanäle geltend zu machen. Herr Bickel und Herrn Krumm sehen dabei wenig Erfolgschancen, da dies nicht erst kürzlich passiert ist.

 

Der Bürgermeister bittet Herrn Krumm und Herrn Sattelkau um eine Einschätzung, wie schnell die Sanierung erfolgen sollte.

Herr Sattelkau erklärt, dass er an keiner Schadenstelle unverzüglichen Handlungsbedarf sieht. Die Sanierung jedoch zeitnah geplant werden sollte.

 

Herr Krumm berichtet, dass die Gemeinde Bornhöved plant im nächsten Jahr eine zusätzliche Wasserleitung im Trappenkamper Weg zu verlegen. Dies soll in einer offenen Bauweise erfolgen. Deshalb macht Herr Krumm den Vorschlag zeitgleich einen neuen Regenwasserkanal im Trappenkamper Weg zu verlegen, da der jetzige Kanal in Gänze gelinert ist.

 

Es gibt eine Diskussion über mögliche Leitungen/Schächte in der Nähe des Gehweges oberhalb der Dorfstraße im Bereich der Hausnummern 22, 24 und 26. Hier soll es noch einen Ortstermin mit der Straßenmeisterei geben.

 

Es wird die Übertragung der Oberflächenentwässerungsbeseitigungspflicht auf Grundstückseigentümer diskutiert. Die Ausschussmitglieder haben dagegen keine Einwände. Damit dies möglich ist muss eine Abwassersatzung erlassen werden. Die Grundstückseigentümer sollen dann künftig das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf eigenem Grundstück versickern lassen müssen.

 

 

Fazit:

-          Klärung der Frage, ob Grundstücke an den Hauptregenkanal angeschlossen werden dürfen, wenn nicht, dann

  • Abwassersatzung mit Übertragung der Oberflächenentwässerungsbeseitigungspflicht auf Eigentümer

-          Klärung der Verläufe der Schächte ausgehend vom Gehweg oberhalb der Dorfstraße

-          Möglichkeit der Kostenbeteiligung des Landes bei hydraulischer Sanierung der Landesstraße prüfen

-          Ortstermin, um Fläche zu finden, wo der Abschlag gesetzt werden soll und wo es ausfließen kann

-          Mit Eigentümer der Fläche sprechen und Grundlast eintragen lassen

-          Gespräch mit LBV über fortlaufende Reinigung der Gräben im Außengebiet

 

 

Maßnahmen 2024:

-          Regenkanal im Trappenkamper Weg neu machen, zeitgleich mit dem Neubau der Wasserleitung der Gemeinde Bornhöved

-          Sanierung eines Teils der Schadstellen in offener Bauweise

-          250.000€ für beide Maßnahmen im Haushalt einplanen

 

 

 

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

 

Der Bürgermeister verabschiedet Herrn Sattelkau & Herrn Krumm vom Büro Petersen & Partner um 20.52 Uhr.